CIA-Gefängnisse in Polen: Neues Opfer

CIA-Gefängnisse in Polen bleiben weiter ein Thema in den polnischen Medien. Heute wurde über ein drittes Opfer in der polnischen Untersuchung berichtet. Ferner wird Anfang Dezember ein Verfahren vor dem EGMR gegen Polen geführt werden; die Opfer beschweren sich über die polnischen Ermittlungen.

Die Diskussion um CIA-Geheimgefängnisse, die möglicherweise in Polen existierten, reißt nicht ab und kommt zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt – jetzt, wo die USA unter anderem wegen der Abhöraffäre von Politikern, die Edward Snowden öffentlich gemacht hat, am Pranger steht.

Doch wer meint, in Polen würde die gleiche Welle der Empörung über Nachrichten wie CIA-Gefängnisse oder den CIA-Abhörskandal hereinbrechen, der irrt. Immerhin schaffen es diese Themen dann doch noch in die polnischen Medien. Heute wurde gemeldet, dass neben dem Saudi Abd al-Rahim al-Nashiri und dem Palästinenser Abu Zubaydah, der Jemenite Walid bin Attash den Status eines Opfers im polnischen Verfahren bezüglich angenommener USA-Geheimgefängnisse (Black Sites) erhalten hat.

Polnische Regierung steht für Intransparenz

Die polnische Regierung möchte die gesamte Geschichte aus den Medien heraushalten; daher wurde erst kürzlich wieder ein Antrag gestellt, das Verfahren der Opfer bezüglich der polnischen Untersuchung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nicht öffentlich zu führen. Publik gemacht wurde die Klage von Abd al-Rahim al-Nashiri Anfang Februar 2013. Dieses wurde mit der Weigerung Polens begründet, die Akten zum Fall an den Europäischen Gerichtshof zu übergeben.

Die Opfer beschweren sich indes über die Länge der Untersuchung in Polen; dabei wird der Verdacht laut, polnische Behörden würden die sich schon über fünf Jahre hinziehenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hinauszögern. Die Länge der Untersuchung hat schon im September 2013 international Beachtung gefunden. Damals forderte nämlich der Menschenrechtskommissar des Europarates Nils Muiznieks von Polen einen zügigen Abschluss der Ermittlungen. Die Ergebnisse könnten jedoch weitreichende Verwerfungen in der polnischen Politik auslösen. Denn untersucht wird, ob polnische Entscheidungsträger in der Politik ihr Einverständnis für Gefängnisse und Folter auf polnischem Boden gaben.

Doch die Untersuchung soll noch länger andauern – ein Ende ist nicht in Sicht; und da Verjährung nicht droht, könnte es immer unangenehmer für die polnische Regierung werden, obwohl sie augenscheinlich auf Zeit spielt. Die Opfer können das Verfahren allerdings nicht genießen; nachdem diese durch die USA gekidnappt wurden, werden sie nun schon seit 2006 in Guantanamo festgehalten. Am 2. und 3. Dezember 2013 wird die Klage von Abd al-Rahim al-Nashiri und Abu Zubaydah vor dem EGMR verhandelt. Möglicherweise wird das Verfahren öffentlich geführt werden, sollte sich die polnische Seite nicht durchsetzen.




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