Mutmaßlicher pädophiler Bischof aus dem Klerus geworfen

Der seit einigen Monaten von den Medien nicht mehr verfolgte Fall von Kindesmissbrauch durch polnische Geistliche in der Dominikanischen Republik wurde heute wieder aufgerollt. Ursache ist die Mitteilung des vatikanischen Pressebüros, dass der vermeintliche Kinderschänder Erzbischof Jozef Wesolowski aus dem Klerus geworfen wurde.

Der Verweis aus dem Priesterstand ist die höchste Strafe wegen Kindesmissbrauchs für Geistliche in der katholischen Kirche. Diese Entscheidung gegenüber dem nun ehemaligen Bischof Wesolowski traf der Gerichtshof erster Instanz bei der Kongregation für die Glaubenslehre im Vatikan. Gemäß dem vatikanischen Recht hat Wesolowski nun zwei Monate Zeit, Widerruf zu erheben.

Bischof Jozef Wesolowski war als apostolischer Nuntius in vielen Ländern der Welt tätig – unter anderem in Südafrika, Japan, der Schweiz, Indien, Dänemark und schließlich in der Dominikanischen Republik. Gleichzeitig war er ein päpstlicher Delegierter in Haiti und Porto Rico. Von diesem Amt wurde er durch Papst Franziskus nach den ersten Verdächtigungen auf Pädophilie im August 2013 abberufen.

Staatsanwaltschaft ermittelt weiter

Die heutige Strafe seitens der Kongregation für Glaubenslehre ist nicht die einzige, die der verwiesene Bischof tragen könnte. Wenn die Entscheidung der Kongregation rechtskräftig wird, darf ein weiteres Strafverfahren von der vatikanischen Staatsanwaltschaft aufgenommen werden. In Polen könnten dem Geistlichen bis zu 12 Jahre Haft drohen – doch Wesolowski untersteht dem vatikanischen Recht.

Die polnische Staatsanwaltschaft teilte mit, dass sie nicht über die offizielle Stellung der vatikanischen Institution verfüge und die heutige Entscheidung keinerlei Einfluss auf die weiteren Ermittlungen in Polen habe. Erst nach Erhalt der vollständigen, offiziellen Informationen könnten diese analysiert werden. Der Fall des polnischen Geistlichen war von Anfang an schwierig für die polnischen Strafverfolgungsorgane – Jozef Wesolowski besitzt nämlich die vatikanische Staatsbürgerschaft und war bis heute durch die diplomatische Immunität geschützt.




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