PiS plant neues Gesetz zum Verfassungsgericht

Recht und Gerechtigkeit möchte die Wahl von fünf Richtern des Verfassungsgerichts wiederholen. Dazu soll ein neues Gesetz erlassen werden. Kritiker sehen darin einen Angriff auf die politische Ordnung und den Rechtsstaat.

Verfassungsgericht in Warschau // (cc) Lukas Plewnia [CC BY-SA 2.0] / polen-heute.de/FlickrGestern Nacht hat die Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) einen Gesetzesentwurf zum Verfassungsgericht (Tribunal Konstitucyjny, TK) eingebracht. Der Entwurf ist zwar gleich wieder zurückgezogen worden, um „technische Details“ zu ändern, allerdings deutet sich ein schwerwiegender Eingriff in die politische Ordnung an.

Bis Anfang Dezember laufen die Amtzeiten von fünf Richtern am TK aus. Ihre Nachfolger sind eigentlich schon Anfang Oktober bestimmt worden – allerdings noch vom alten Parlament. Diese Richter sind PiS aber offenbar nicht genehm, die Partei hat eine Klage gegen die Wahl eingereicht. Außerdem hat sich Präsident Andrzej Duda bisher geweigert, die Wahl der Richter anzunehmen. Das ist aber nötig, damit die Richter vereidigt werden können.

Heftige Kritik von Verfassungsrichtern

Mit dem Gesetzesentwurf will PiS nun eine Neuwahl der fünf Richter in dieser Legislaturperiode durchsetzen. Fraktionschef Ryszard Terlecki zufolge seien die Richter in der letzten Sejmsitzung nämlich „nicht gewählt worden, sondern ihre Wahl ist durch die Mehrheit im Parlament erzwungen worden“. Ihre Klage gegen die Wahl hat die PiS-Fraktion daher in Erwartung des neuen Gesetzes bereits zurückgezogen. Die Gesetzesnovelle wird wohl überarbeitet demnächst wieder eingereicht werden. Nach der Abstimmung im von PiS dominierten Parlament könnte das Gesetz bereits sieben Tagen später in Kraft treten.

Verfassungsrechtler sehen in dem Gesetzesvorhaben einen schwerwiegenden Eingriff in die politsche Ordnung Polens. Andrzej Zoll, ehemaliger TK-Präsident, kritisierte den Gesetzesentwurf und die Missachtung der getätigten Richterwahl als „belarussischen Weg“. Jerzy Stepien, ebenfalls zuvor TK-Präsident, verglich den PiS-Vorstoß als „Demontage der Gerichtsbarkeit, wie sie auch Aljaksandr Lukaszenka, Wiktor Janukowytsch, Wladimir Putin und Viktor Orban“ betrieben hätten.

Bild: Verfassungsgericht in Warschau // (cc) Lukas Plewnia [CC BY-SA 2.0] / polen-heute.de/Flickr




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