Falsches Stockwerk – Antiterrorspezialisten vor Gericht

Weil sie bei einem Einsatz in die falsche Wohnung eindrangen und die unschuldigen Bewohner misshandelten, stehen vier Antiterrorspezialisten der polnischen Polizei vor Gericht. Im März 2012 wollte die Polizei in Kattowitz einen per Haftbefehl gesuchten Autodieb festnehmen. Weil angenommen wurde, der Flüchtige könne bewaffnet sein, wurden Antiterrorspezialisten zur Hilfe gerufen. Beim Zugriff unterlief den Einsatzkräften aber ein folgenschwerer Fehler: sie klopften ein Stockwerk zu tief an der Wohnungstür. Die unschuldigen Bewohner der Wohnung waren vom Anblick der Schwerbewaffneten so überrascht, dass sie die Tür wieder schließen wollten. Daraufhin setzen die Kommandokräfte zwei Blendgranaten ein und stürmten die Wohnung.

Schwere Verletzungen und hoher Sachschaden

Dabei wurde ein Sachschaden im Wert von rund 10.000 Euro angerichtet. Zudem wurden den Bewohnern ein Arm gebrochen, ein Zahn abgebrochen und Hautabschürfungen zugefügt. Die Betroffenen berichten, dass ihre Köpfe beim Zugriff mehrfach auf den Boden geschlagen wurden. Die Polizei hat sich für den Zwischenfall entschuldigt und ist für die Schäden an der Wohnungseinrichtung aufgekommen. Für das Eindringen in die falsche Wohnung gibt es keine juristische Handhabe, nur wegen übermäßiger Gewaltanwendung im Einsatz müssen sich die vier Angeklagten noch vor Gericht rechtfertigen. Die Geschädigten wollen zudem Schadensersatz für die zugefügten Körperverletzungen einklagen.

Der gesuchte Autodieb konnte bei dem Einsatz ebenfalls festgenommen werden. Es ist nicht der erste Fall in Polen, in dem der Polizei und besonders den Antiterrorkräften falsches Vorgehen und übermäßige Härte im Einsatz vorgeworfen wird. Im Januar hatte sich ein gesuchter Mordverdächtiger mit seiner Freundin in einer Wohnung verbarrikadiert und ein Feuergefecht mit der Polizei geliefert. Beim Zugriff der Antiterroreinheiten waren beide bereits tot.




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