Die polnische Regierung hat heute die Novellierung des Gesetzes über Sozialleistungen verabschiedet. Dies betrifft die Informatisierung der Prozesse, die für den Erhalt der Sozialhilfe nötig sind.
Das Vorhaben zur Gesetzesnovellierung ist vom Minister für Arbeit und Sozialpolitik Wladyslaw Kosiniak-Kamysz (Bauernpartei PSL) entworfen und der Regierung vorgestellt worden. Die neuen Vorschriften sollen es erleichtern Sozialleistungen zu beantragen, wie zum Beispiel Familienleistungen, Sozialhilfe oder die Ausstellung der Behindertenausweise.
Das Ministerium informierte, durch die neuen Abläufe werde die Antragstellung vereinfacht, die Bearbeitungszeit werde sich verkürzen und das Wichtigste – die Antragsteller müssen das Haus nicht mehr verlassen, weil alles online zu erledigen sei. Dies hat selbstverständlich eine besondere Bedeutung für Menschen mit Behinderungen. Bescheide werden auf demselben Weg mitgeteilt.
Die Informationen und Dokumente werden bald auch zwischen den Behörden elektronisch übermittelt werden. Das bedeutet für den Bürger, dass er oder sie nicht mehr alle Dokumente von verschiedenen Ämtern sammeln und zu einer bestimmten Abteilung bringen muss. Das betrifft vor allem Anträge auf Renten oder Invalidenrenten der Krankenversicherungen.
Bild: Wladyslaw Kosiniak-Kamysz // (cc) Lukas Plewnia / polen-heute.de [CC BY-SA 2.0] / Flickr