Die medizinische Versorgung in Polen

Viele Menschen, die nach Polen auswandern, stellen sich die Frage, ob die Qualität der medizinischen Versorgung mit jener in Deutschland zu vergleichen ist. Um diese Frage zu beantworten, haben wir das polnische Gesundheitssystem ein wenig unter die Lupe genommen. Das Fazit vorneweg: Es besteht kein großer Grund zur Sorge.

Polnische FlaggeGesetzliche Versicherungspflicht

Genauso wie in Deutschland gibt es auch in Polen für polnische Staatsbürger und Ausländer mit festem Wohnsitz die Verpflichtung zur Krankenversicherung. Die Beitragszahlungen werden in weiterer Folge direkt vom Gehalt abgezogen.

Die Verpflichtung gilt auch für Angestellte, die bei einem nicht-polnischen Unternehmen beschäftigt sind, sowie für Freiberufler. Letztere müssen die Beiträge zwar selbst zahlen, haben dafür aber in den ersten 24 Monaten die Möglichkeit, Zahlungserleichterungen in Anspruch zu nehmen.

Was tun bei Zahnschmerzen?

Besonders augenscheinlich wird die Qualität eines Gesundheitssystems oftmals dann, wenn akute Beschwerden wie beispielsweise Zahnschmerzen auftreten. Deutsche Bundesbürger sind es in solchen Fällen gewöhnt, einen Notzahnarzt aufzusuchen. Die erbrachten Leistungen werden auch in diesem Fall direkt mit der Krankenkasse abgerechnet und es gibt keinen Eigenanteil.

Das ist auch in Polen nicht anders. Gerade in großen Städten wie Warschau und Krakau gibt es zahlreiche Zahnkliniken, die bei Notfällen zur Verfügung stehen. Leistungen wie Implantate sind in Polen in der Regel etwa 15 bis 20 Prozent günstiger als in Deutschland. Die Qualität leidet darunter allerdings nicht.

Zuerst zum Hausarzt, dann zum Spezialisten

In Deutschland sind die Leute daran gewöhnt, sich mit ihren gesundheitlichen Problemen zunächst an den Hausarzt zu wenden. Im Bedarfsfall erfolgt eine Überweisung zu einem entsprechenden Spezialisten. Auch in Polen ist der Gang zum Hausarzt obligatorisch und er nimmt auch die Überweisung vor.

Es gibt jedoch auch Fachärzte, die ohne eine Überweisung aufgesucht werden können. Dazu zählen unter anderem Gynäkologen, Hautärzte, Onkologen, Augenärzte und Psychiater. Bei bestimmten Krankheiten wie beispielsweise Tuberkulose oder HIV sowie bei Suchterkrankungen ist ebenfalls keine Überweisung erforderlich.

Die Behandlung in Krankenhäusern erfolgt ebenfalls nur nach vorheriger Überweisung. Ausgenommen sind hier jedoch Unfälle, plötzlich auftretende Erkrankungen, Verletzungen, lebensbedrohliche Gesundheitszustände sowie Entbindungen.

Genauso wie in Deutschland sind rezeptpflichtige Medikamente ausschließlich in der Apotheke gegen Vorlage des jeweiligen Rezepts erhältlich. Der Pauschalbetrag bei Grundarzneimitteln beträgt aktuell 3,20 PLN.