Gesetz „Für das Leben“ im Parlament verabschiedet

Es gibt ein neues Gesetz in Polen: Für neugeborene Kinder mit einer schweren Behinderung oder Krankheit werden unter anderem finanzielle und medizinische Hilfen gewährt. In einer Petition wird Präsident Duda darum ersucht, das Gesetz nicht auszufertigen.

Sejm-Flagge // (cc) Lukas Plewnia / polen-heute.de [CC BY-SA 2.0] / FlickrDas Gesetz „Für das Leben“, das eine Unterstützung schwangerer Frauen und von Familien vorsieht, passierte am Freitag sowohl den Sejm als auch den Senat. Falls bei einem Kind eine schwere und irreversible Behinderung oder eine unheilbare, lebensbedrohliche Krankheit diagnostiziert wird, die im pränatalen Stadium oder während der Entbindung auftreten, soll eine einmalige Leistung in Höhe von 4.000 Zloty (rund 920 Euro) gewährt werden. Sie wird begleitet von einer ganzheitlichen Unterstützung, die auch Gesundheitsfürsorge sowie Diagnostik umfassen soll und den Müttern u.a. psychologische und juristische Hilfe bereitstellt. Die Kinder erhalten zudem bis zur Volljährigkeit die Möglichkeit, außer der Reihe palliative und Hospizbetreuung in Anspruch zu nehmen. Für die Koordinierung der Unterstützungsmaßnahmen ist ein Familienassistent zuständig, der durch den Arbeitsfonds vergütet wird.

Eine Onlinepetition, die am ersten Tag mehr als 700 Unterstützer gefunden hat, fordert nun Präsident Andrzej Duda auf, das Gesetz nicht zu unterzeichnen. Deren Initiatoren bemängeln, dass die vorgesehenen Maßnahmen den alltäglichen Problemen der betroffenen Kinder und ihrer Familien keine Rechnung trügen. Die einmalige Beihilfe in Höhe von umgerechnet 61 Groschen pro Tag (für Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr) wäre sowohl in finanzieller Hinsicht, als auch in Bezug auf ihre praktischen Bedürfnisse unzureichend, wenn es um die Deckung der Pflegekosten ginge. Für Empörung sorgt insbesondere, dass die Auszahlung nur bei einer Lebendgeburt erfolgen soll. Im Wochenmagazin „Polityka“ wird das Gesetz als „Einladung zu einer makabren Lotterie“ bezeichnet, deren Ziel die Legalisierung des „Geburtszwangs um jeden Preis“ wäre. Unter anderem wird angesichts des landesweiten Mangels an Plätzen und Personal nach der Sicherstellung der angekündigten Hospizversorgung gefragt. Der Vorzug von Kindern mit genetischen Erkrankungen gegenüber jungen Krebspatienten und allgemein den Verzicht auf eine breite gesellschaftliche Diskussion über das Gesetz wird kritisiert.

Protest gegen die Nichtanhörung des Rates für Sozialen Dialog (RDS) erhob auch dessen Vorsitzende Henryka Bochniarz, die Präsidentin des Arbeitgeberverbandes „Lewiatan“, in einem Schreiben an Ministerpräsidentin Beata Szydlo. Indem die Regierung den Rat – ein Gremium aus Vertretern der Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und der Regierung – während des Gesetzgebungsverfahrens nicht konsultiert und ihm den Gesetzentwurf erst einen Tag vor dessen Verabschiedung durch das Parlament übermittelt hätte, hätte sie die Prinzipien des gesellschaftlichen Dialogs ein weiteres Mal missachtet. In ihrem Brief erinnerte Bochniarz an die gesetzliche Verpflichtung, alle in den Zuständigkeitsbereich des RDS fallenden legislatorischen Projekte den Repräsentanten der Sozialpartner zur Stellungnahme vorzulegen.

Bild: Sejm-Flagge // (cc) Lukas Plewnia / polen-heute.de [CC BY-SA 2.0] / Flickr