Katholische Ärzte verweigern Hilfe

Dreitausend katholische Ärzte fordern weitreichende Rechte, die ihnen die Beachtung ihres Glaubens auch im Beruf erlauben. Doch Gesundheitsminister Arlukowicz hält dagegen und plant keine Gesetzesänderung in diesem Bereich. Kann sich hier die Kirche durchsetzen?

Nicht nur in den polnischen Medien tobt ein Streit über Maßnahmen zur gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Dabei geht es aber nicht um das marode und chronisch unterfinanzierte öffentliche Gesundheitssystem (NFZ) und auch nicht gegen Korruption in eben diesem System, die eine bessere gesundheitliche Versorgung und kürzere Wartezeiten verhindert.

Circa dreitausend polnische Ärzte möchten ihren Glauben auch im Beruf leben (von circa 160.000 in Polen praktizierenden Ärzten). Dabei geht es um das Ablehnen von Eingriffen, die gegen katholische Dogmen verstoßen. Die Mediziner können jedoch schon heute ohne weiteres bestimmte Eingriffe oder die Verschreibung von bestimmten Medikamenten ablehnen, müssen dem Patienten allerdings einen anderen Mediziner nennen, der diese Gewissensprobleme nicht hat.

Dagegen wehren sich diese Ärzte nun. Es wäre nicht mit ihrem Glauben und Glaubensbekenntnis vereinbar, wenn Sie Hilfestellung beim Missachten und Brechen von göttlichem Recht geben müssten. Dazu haben die Ärzte letzte Woche eine Glaubensbekenntnis unterschrieben, in dem sie bekennen, dass „der menschliche Körper sowie das Leben ein Geschenk Gottes sind und damit heilig und unantastbar.“ Daraus leiten die Mediziner ihre Ablehnung gegenüber der legalen Abtreibung, Verhütungsmitteln sowie der In-vitro-Fertilisation ab. Sie postulieren für sich das Gebot, keinen alternativen Mediziner nennen zu müssen. Dies wird durch eine gestern gestartete Unterschriftenaktion eines polnischen Senators (der Senat ist die zweite Kammer des polnischen Parlamentes) flankiert, dessen Ziel eine Gesetzesinitiative ist, die den Arzt von der Verpflichtung befreit, einen anderen Mediziner  nennen zu müssen.

Minister Arlukowicz gegen klerikale Bestrebungen

Heute äußerte sich Gesundheitsminister Bartosz Arlukowicz in den Medien dazu. Es gäbe bereit eine gesetzlich definierte Gewissensklausel, die es Ärzten ermögliche, Eingriffe nicht durchführen zu müssen, die ihrem Gewissen widersprechen. Man werde Ärzte daher nicht zu bestimmten Eingriffen drängen, fordere jedoch die Ausführung der gesetzlichen Bestimmungen. Und hier seien keine gesetzlichen Änderungen in der Planung.

Werden sich nun die katholischen Kräfte in Polen durchsetzen und eine weitere Klerikalisierung der Gesellschaft bewirken? Wahrscheinlich ist das nicht. Zwar sind über 90 Prozent der Polen katholisch, doch der Glaube ist oft nur auf Rituale und Zeremonien beschränkt und unterwirft sich bei geschätzten 80 Prozent der Katholiken nicht den Vorschriften der Kirche. Deswegen erfreuen sich zum Beispiel Verhütungsmittel und In-vitro-Fertilisation großer Beliebtheit jenseits von Oder und Neiße.

Dies ist mitunter ein Grund, warum die Kirche versucht, durch gesetzliche Regelungen, also quasi durch die Hintertür, „göttliches Recht“ durchzusetzen. Denn wenn der Glaube nicht stark genug ist, muss das weltliche Gesetz einspringen und den Gläubigen so den „Weg zu Gott“ weisen.