Katholisches Krankenhaus bestraft

Seit mehreren Wochen debattieren – nicht nur in den Medien – die Befürworter und Gegner der Gewissensklausel für die polnischen Ärzte über ihre Richtigkeit. Die Debatten betreffen auch den neuesten Fall von Professor Chazan, der eine durch das polnische Recht zugelassene Abtreibung verweigerte und der Patientin keine alternative Einrichtung genannt hatte. Nun muss sein Krankenhaus deswegen eine hohe Strafe bezahlen.

Wegen der Verweigerung der Abtreibung war die Patientin von Prof. Chazan gezwungen, ein krankes Kind zur Welt zu bringen. Nach diesem Ereignis sowie nach den Protesten gegen den Eingriff der Kirche in die medizinische Betreuung polnischer Patienten wurde im Krankenhaus der Heiligen Familie, wo Bogdan Chazan als Chefarzt arbeitet, eine Kontrolle durchgeführt. Die Inspektion erfolgte im Auftrag des Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) und bewies, dass es in dem Krankenhaus zu einer Rechtsverletzung gekommen ist. Die Ärzte des Krankenhauses waren dazu verpflichtet, die legale Abtreibung durchzuführen, beziehungsweise die Patientin in eine andere, entsprechende Einrichtung einzuweisen. Die Ärzte unter Prof. Chazan sind aber ihren Pflichten nicht nachgekommen.

Experten ergreifen das Wort

Über die Einstellung des katholischen Arztes äußerten sich heute auch seine Fachkollegen. Professor Romuald Debski aus dem Bielanski Krankenhaus Warschau, wo die ehemalige Patientin von Prof. Chazan landete, glaubt, dass Chazan seine Meinung über Abtreibung ändern würde, wenn er das Kind sähe, das er „gerettet“ hat. Prof. Debski, unter dessen Betreuung das Baby jetzt ist, beschreibt, in was für einem schlechten Zustand es sich befindet – es habe nur einen halben Kopf, das Gehirn liege offen und das ganze Gesicht sei gespaltet. Laut dem Professor werde das Kind den nächsten Monat oder sogar länger im Sterben liegen, weil die Lungen und das Herz nicht gesund sind.

Auch andere Frauenärzte – und nicht nur – äußern ihre Solidarität mit Professor Debski und polnischen Patientinnen. Sie fordern, dass Staat und Kirche getrennt werden. Auch das Krankenhaus von Prof. Chazan ist eine staatliche und keine katholische Einrichtung und diese muss sich an die in Polen geltenden Gesetzte halten.