Die Liste der Anschuldigungen gegen den ehemaligen Nuntius der Dominikanischen Republik aus Polen hat sich verlängert. Der Priester soll laut Medienberichten nicht nur dominikanische Kinder missbraucht, sondern auch Drogen gekauft und konsumiert haben.
Erzbischof Jozef Wesolowski wird wieder zum Gesprächsthema Nummer eins in Polen – gegen den vatikanischen Diplomat liefen Ermittlungen in der Dominikanischen Republik wegen Pädophilie. Diese wurden Anfang November abgeschlossen und die Ergebnisser dieser von der dominikanischen Staatsanwaltschaft an den Vatikan geschickt. Dort fing ein weiteres Verfahren in der Kongregation für Glaubenslehre an. Die dominikanischen Medien sollen an Materialien gelangt sein, nach diesen gegen Bischof Wesolowski fünf missbrauchte Kinder ausgesagt haben sollen und nicht drei, wie bisher gedacht.
Des Weiteren soll Medienberichten zufolge ein Gesandter Vatikans den Diakon Francisco Javiera Occis Reyes verhört haben. Dieser soll von den Missetaten des polnischen Bischofs bestätigt und ausgesagt haben, Wesolowski habe zudem verschiedene Drogen eingenommen. Er habe dies nie in der Gegenwart des Diakons getan, die Rauschgifte habe Wesolowski auf der Straße gekauft. Occis Reyes soll darüber hinaus mit dem ehemaligen Nuntius intim gewesen sein. Der Diakon befindet sich jetzt in Haft wegen sexueller Gewalt. Die Vernehmung erfolgte dank der dominikanischen Staatsanwaltschaft und auf Bitten des Apostolischen Stuhls.
Aufenthaltsort des Verdächtigten unbekannt
Eine der größten offenen Fragen in der Ermittlung gegen Bischof Wesolowski bleibt der aktuelle Aufenthaltsort des Geistlichen. Der Heilige Stuhl verweigert die Antwort auf die Frage, ob der polnische Bischof sich in Vatikan befindet. Laut dominikanischen Medien gibt es keine Dokumente, die seine Ausreise aus der Dominikanischen Republik bestätigen würden.
Auch die polnische Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Bischof Wesolowski und einen weiteren verdächtigten ehemaligen apostolischen Nuntius aus Polen – Wojciech G. Für Kindermissbrauch droht den beiden Geistlichen bis zu 12 Jahren Haft.