Mariusz B. zu lebenslanger Haft verurteilt

Heute endete einer der schwierigsten Prozesse in der Geschichte Polen. Der 33-jährige Mariusz B. war wegen vierfachen Mordes angeklagt und zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Leichen seiner Opfer wurden nie gefunden – das Verfahren war ein Indizienprozess.

In den 1990er Jahren befand sich Mariusz B. unter Obhut eines Priesters in Warschau. Über ihn hat er in der Kirche seine künftige Adoptivfamilie kennen gelernt – Zbigniew und Malgorzata D. und ihre Tochter. Die Beziehung zwischen Mariusz B. und Malgorzata D. wurde immer enger – nach einer Zeit haben die beiden eine Tochter bekommen

Laut den Ermittlungen soll Mariusz B. im Jahr 2006 den Ehemann und die Tochter seiner Geliebten entführt und kaltblütig erwürgt haben. Vorher soll er Zbigniew D. gezwungen haben, eine Lebensversicherung auf seine Frau abzuschließen – dabei handelte sich um eine Summe in Höhe von ungefähr 500.000 Euro. Den Ermittlern zufolge soll Mariusz B. ein Jahr später einen weiteren Mann umgebracht haben – diesmal handelte es sich um den Tanzpartner seiner Geliebten. Als Grund werden Eifersucht und finanzielle Nöte genannt. Das letzte Opfer des 33-jährigen Mannes soll ein Priester gewesen sein. Dieser wurde 2008 – ebenso durch Erwürgen – ermordet. Mariusz B. soll Jahre zuvor von dem Geistlichen sexuell missbraucht worden sein.

Ein geheimnisvolles Verfahren

Dieser Fall ist einer der rätselhaftesten und somit schwierigsten in der Geschichte der polnischen Kriminalistik. Bei derartigen Verbrechen sind die Hauptbeweise die Leichnamen der Opfer und die Autopsie dieser. In diesem Fall fehlten aber diese – und zwar in allen vier Fällen. Deshalb hatte das Gerichtsverfahren ein Indiziencharakter.

Trotz diesen Schwierigkeiten hat das Warschauer Gericht heute das seit zwei Jahren laufende Verfahren abgeschlossen – Mariusz B. soll den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen. Dabei darf er eine vorzeitige Entlassung erst nach 40 Jahren Haft beantragen. Das ist sogar mehr, als die Staatsanwaltschaft forderte. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.