Nach 25-jähriger Strafe ist der „Satan aus Piotrkow“ aus dem Gefängnis entlassen worden. Er wurde zunächst nicht in Isolationshaft versetzt, sondern ist nach der regulären Beendigung seiner Strafe ein freier Mann. Gegen ihn wurden allerdings einige Präventionsmaßnahmen eingeleitet.
Am 6. Februar hat ein Bezirksgericht entschieden, dass eine weitere Isolierung des Lustmörders Mariusz T. nach dem Strafende nicht nötig sei. Der Direktor der Haftanstalt in Rzeszow, wo der Triebtäter die letzten Jahre verbracht hatte, verlangte, dass Mariusz T. weiterhin von der Gesellschaft isoliert wird – zumindest solange bis geklärt ist, ob er eine „psychisch gestörte und gefährliche Person“ ist. Ein entsprechender Antrag wurde vom Gefängnisdirektor gestellt, doch vom Gericht abgelehnt. Der Direktor reichte einen Widerruf dieser Entscheidung ein.
Gegen Mariusz T. werden aber andere präventive Maßnahmen ergriffen. Der Mann darf seine Wohnung in den Nachtstunden (zwischen 22 und 7 Uhr) nicht verlassen, er darf auch nicht ins Ausland fahren. Darüber hinaus muss er die Polizei über die Absicht, aus seiner Wohnung zu gehen, mindestens eine Stunde vorher informieren.
Verschobener Prozess
Das Urteil des Bezirkgerichts vom 6. Februar sollte eigentlich zu einer Sicherheitsmaßnahme werden und bis zur rechtskräftigen Entscheidung, ob Mariusz T. eine Person mit psychischen Störungen ist, gelten. Bei einer positiven Beantwortung dieser Frage würde der „Satan aus Piotrkow“ in einer speziellen psychiatrischen Anstalt in Gosynin (Masowien) eingesperrt werden.
Dieser Prozess wurde aber am 6. Februar nicht abgeschlossen, sondern auf den 10. März verschoben. Dann sollen auch weitere Zeugen verhört werden. So lange bleibt auch Mariusz T. auf freiem Fuß.