Am Montag unterschrieb der polnische Präsident Bronislaw Komorowski eine Novelle des Steuergesetzes. Diese betrifft Steuerermäßigungen für kinderreiche und Familien mit einem niedrigen Einkommen. Die Änderung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft, die Ermäßigungen werden aber schon für die Steuererklärungen des Jahres 2014 gelten.
Bronislaw Komorowski sagte beim Unterschreiben der Gesetzesänderung, dank dieser würden viel mehr Familien Steuerermäßigungen erhalten. Das bisherige System habe viel zu wenig junge Eltern erreicht, die oft auch erst Berufseinsteiger seien. Dies ist aber oft die Zeit, in der man sich entscheiden würde, ob man Familie und Kinder haben möchte.
Komorowski betonte, er habe sich lange bemüht, um eine gute Familienpolitik zu schaffen, in der neue Ideen und Lösungen eingesetzt werden würden. Die Novellierung sei ein Schritt in Richtung einer modernen und erfolgreichen Familienpolitik in Polen. Er sagte aber auch, dass diese Änderungen ohne enge Zusammenarbeit zwischen Regierung, Parlament und Selbstverwaltungen nicht möglich gewesen wäre.
Der polnische Präsident nannte auch bereits unternommene Schritte, die zur Verbesserung der Lage der Familien geführt haben: seit 2010 gibt es in Polen immer mehr Kinderkrippen – in den vier Jahren ist die Anzahl von ihnen um das Vierfache gestiegen – und die Kindergärten werden immer billiger. Dieses Jahr wurden zudem zum ersten Mal kostenlose Schulbücher für Erstklässler eingeführt.
Die von Komorowski unterschriebene Novellierung des Steuergesetzes sieht eine Erhöhung der Steuerermäßigung um 20 Prozent für das dritte und jedes weitere Kind vor. Diese Erleichterung wird auch für die Familien gelten, die bisher laut Vorschriften zu wenig im Jahr verdienen, um die volle Ermäßigung zu bekommen. Laut Berechnungen der Regierung werde diese Änderung über eine Milliarde Zloty (etwa 240 Millionen Euro) kosten. Dies werde aber keinen Einfluss auf das Einkommen der Selbstverwaltungen haben. Obwohl die Novellierung am 1. Januar 2015 in Kraft tritt, wird sie für die Steuererklärungen des Jahr 2014 abgerechnet werden können.