Verletzung religiöser Gefühle? Metal-Sänger wieder vor Gericht

Der Sänger der weltweit bekannten polnischen Death Metal-Gruppe Behemoth, Adam Darski, bekannt unter seinem Pseudonym Nergal, steht wieder vor Gericht. Im Jahr 2007 hat er bei einem Auftritt seiner Band in Gdingen eine Bibel zerrissen und die katholische Kirche als „mörderischste Sekte auf der Welt“ bezeichnet. Nachdem eine illegale Videoaufzeichnung publik wurde, zeigte ihn der ehemalige Parlamentsabgeordnete und jetzige Vorsitzende des „Allpolnischen Komitees zur Verteidigung gegen Sekten“ Ryszard Nowak wegen der Verletzung religiöser Gefühle und persönlicher Güter an. Einige Parlamentarier der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) schlossen sich dem an. Diesen Prozess verloren die Kläger 2011 in erster Instanz in Danzig, als das Gericht Darskis Auftritt als Form künstlerischer Äußerung wertete. Die Verteidigung hatte argumentiert, dass der Auftritt der Band vor einem geschlossenen Personenkreis (der Fangemeinde) stattgefunden habe, welcher nicht beleidigt worden wäre. Weil sich das Gericht aber nicht sicher war, wandte es sich an das Oberste Gericht mit der Bitte um Klärung der Vorschriften. Vorgestern nun stellte dieses in Warschau fest, dass eine Person religiöse Empfindungen auch dann verletzt, wenn sie sich bewusst ist, dass ihre Tat die Gefühle anderer verletzen könnte. Mit dieser – freilich kontroversen – Präzisierung geht der Fall zurück nach Danzig, wo das Gericht nun neu entscheiden muss, ob Darski religiöse Gefühle verletzt hat oder künstlerisch tätig gewesen war. Bei einer Verurteilung drohen dem Sänger, der vor zwei Jahren an Leukämie erkrankte, bis zu zwei Jahre Haft.