Rückkehr nach Polen – worauf man achten sollte, wenn man schon in Polen ist

In dieser Zeit des epidemischen Notstands können wir auf viele Informationen aus dem Ausland stoßen. Was aber, wenn wir aus der Emigration nach Polen zurückkehren? Auf den Webseiten der Behörden gibt es einen Hinweis auf die Meldepflicht für die Rückkehr aus anderen Ländern, wenn man sich dort länger als 6 Monate aufgehalten hat. Ein solcher Aufenthalt wird der Gemeinde gemeldet, in die Sie zurückgekehrt sind und in der Sie sich derzeit aufhalten. Es gibt jedoch einen zusätzlichen Hinweis, der sich auf den ständigen Aufenthalt im Ausland bezieht. Wenn wir zum Zeitpunkt der Auswanderung von Polen nach Deutschland eine solche Ausreise gemeldet haben, genügt es, sich nach der Rückkehr nach Polen für einen dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthalt anzumelden.

Armia-Ludowa-Allee in WarschauDie Verwaltung bietet eine Online-Plattform, die für polnische Bürger zugänglich ist. Dort finden Sie die notwendigen Informationen und können Ihre Rückgabe anmelden. Es genügt, sich mit einem vertrauenswürdigen Profil oder einer e-ID bei login.gov.pl anzumelden. Eine solche Anmeldung ist auch über das Profil der jeweiligen in Polen tätigen Banken möglich, was hilfreich ist, wenn Sie kein e-Zertifikat oder ein vertrauenswürdiges Profil haben.

Alle notwendigen Informationen finden Sie auch auf der Website www.gov.pl unter „Meldung einer Rückkehr aus dem Ausland“.

Neue Steuererleichterungen für zurückkehrende Auswanderer

Für das Jahr 2022 wurde eine neue Steuererleichterung für die Einkommenssteuer eingeführt. Diese Erleichterung gilt für Personen, die beschlossen haben, dauerhaft nach Polen zurückzukehren, und die mindestens drei Jahre lang in einem anderen Land gelebt haben und dort steuerlich ansässig sind.

Das bedeutet, dass wir, wenn wir in diesem Jahr und in den folgenden Jahren in unser Heimatland zurückkehren, für die nächsten vier Jahre von der Zahlung der Einkommenssteuer befreit sind. Die Erleichterung gilt jedoch für Personen, die nicht mehr als 7.000 pro Monat verdienen. Die Vorschriften traten im Rahmen des „Polish Deal“ in Kraft. Leider gilt dies nicht für Personen, die sich vor dem 01.01.2022 zur Rückkehr nach Polen entschlossen haben.

Jährliche PIT-Rückkehr nach der Rückkehr aus dem Ausland

Es sei daran erinnert, dass es in Polen regelmäßige Abrechnungen der Einkommenssteuer gibt, die als PIT abgekürzt werden. Es handelt sich um eine von den Bürgern erhobene Steuer, die zur Gruppe der direkten Steuern gehört. Unter anderem sind Personen unter 26 Jahren von dieser Steuer befreit. Wenn wir dauerhaft nach Polen zurückkehren, sind wir verpflichtet, das erzielte Einkommen zu deklarieren. Wenn Sie im Ausland und/oder in Polen gearbeitet haben, sind die Einkommensbeträge zusammenzurechnen und das Formular PIT-36 auszufüllen.

Hilfe bei der Einreichung der PIT-Erklärung bietet die Website www.podatki.gov.pl, auf der wir die Möglichkeit haben, die Erklärung online abzugeben. Es ist ein sicherer und einfacher Weg, um mit dem Finanzamt abzurechnen. Die Website erhält von den polnischen Arbeitgebern Erklärungen über unser Jahreseinkommen. In vielen Fällen genügt es, nach Überprüfung dieser automatischen Berechnung auf „Senden“ zu klicken. Wenn Sie jedoch Einkünfte aus dem Ausland haben, denken Sie daran, die Formularnummer zu überprüfen (sie sollte PIT 36 lauten) und den Betrag selbst in den Abschnitt „Einkünfte aus dem Ausland“ einzutragen. Daraufhin wird der oben genannte Anhang automatisch hinzugefügt.

Wenn Sie Freibeträge abziehen wollen, sollten Sie diese auch selbst eintragen.

Eine weitere wichtige Information ist, dass der Online-Dienst nicht anwendbar ist, wenn Sie selbständig sind. Wir reichen unsere Steuererklärungen vom 15. Februar bis Anfang Mai ein.

Wenn Sie mit Kindern aus dem Ausland zurückkehren, können Sie mit zusätzlichen Vorteilen rechnen. Bei der Entscheidung, mit Kindern nach Polen zurückzukehren, stellen sich neben informellen Fragen und der psychologischen Vorbereitung auch Fragen bezüglich der Dokumente und der Unterstützung durch den polnischen Staat. Wenn das Kind nicht in Polen geboren wurde, ist das erforderliche Reisedokument ein Reisepass oder ein Personalausweis; die Geburtsurkunde allein berechtigt nicht zum Grenzübertritt. Bevor wir jedoch mit der Ausstellung der Reisedokumente fortfahren, ist es erforderlich, die ausländische Geburtsurkunde des Kindes in die polnischen Register einzutragen. Erst danach können wir einen Reisepass oder Personalausweis beantragen. Sobald ein solches Dokument ausgestellt ist, erhält das Kind automatisch eine PESEL-Nummer.

Während des ständigen Aufenthalts in Polen hat jeder Elternteil das Recht, eine Leistung aus dem Programm Familie 500+ zu beantragen. Die Anträge sind am Wohnort beim Sozialhilfezentrum, im Rathaus oder im Gemeindeamt einzureichen. Wenn Sie eine Rente, Pension oder andere Leistungen aus einem anderen Land als Polen erhalten, sollten Sie diese im Antrag angeben. Versäumen Sie dies, müssen Sie die erhaltenen Leistungen unter Umständen zurückzahlen.
Im Rahmen des vorgenannten Programms können für jedes Kind unter 18 Jahren 500 PLN gezahlt werden. Derzeit hat jede Familie unabhängig von ihrem Einkommen Anspruch darauf.

Was sollen wir mit unserem Haustier machen, wenn wir uns entscheiden, nach Polen zurückzukehren?

Wenn Sie sich während Ihres Auslandsaufenthalts für ein Heimtier entschieden haben und es in Polen behalten möchten, sind noch einige Formalitäten zu beachten. Bei einem Hund oder einer Katze als Haustier ist es wichtig, einen vollständigen Impfpass zu haben, wobei die wichtigste Impfung die gegen Tollwut ist. Außerdem muss dem Tier ein Mikrochip unter die Haut implantiert werden. Eine weitere Möglichkeit anstelle eines Mikrochips ist eine sichtbare Tätowierung, allerdings nur, wenn diese vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde.

Es gibt auch eine Liste der Länder, die frei vom sogenannten Bandwurm Echinococcus multilocularis (Fuchsbandwurm) sind. Wenn Sie zu einem solchen Gebiet gehören, muss Ihr Haustier behandelt werden. Deutschland, die Schweiz und Österreich stehen derzeit nicht auf dieser Liste. Ein zusätzliches Dokument für Ihr Haustier auf Reisen ist der Heimtierausweis der Europäischen Union. Andere Länder sollten eine EU-Gesundheitsbescheinigung einholen. Nur mit solchen Dokumenten können Sie Ihren Hund oder Ihre Katze nach Polen bringen.

Erwerb von Berufsqualifikationen in einem anderen Land als Polen

Es lohnt sich zu prüfen, ob die von Ihnen absolvierte Ausbildung auch in Polen gültig ist. Die Verordnungen definieren die Art der reglementierten und nicht reglementierten Berufe.

Im ersten Fall, d. h. bei einem reglementierten Beruf, wird in Polen ein Verfahren zur Anerkennung der Qualifikation angewandt. Das Bildungsniveau und die Qualifikationen, die uns zur Ausübung der Tätigkeit berechtigen, werden überprüft. Dies verpflichtet uns, einen Antrag mit entsprechenden Anlagen einzureichen, den wir an die zuständige Institution weiterleiten. Es sei daran erinnert, dass die Dokumente in polnischer Sprache vorgelegt werden müssen, so dass wir uns um offizielle Übersetzungen kümmern müssen.

Was die zweite Art von Berufen betrifft, d. h. nicht reglementierte Berufe, so ist die Stellungnahme des Arbeitgebers maßgebend. Der Arbeitgeber entscheidet, ob die erworbenen Qualifikationen in seinem Unternehmen nützlich sein können, und entscheidet somit über unsere Beschäftigung.

Wenn wir unsere Qualifikationen anerkennen lassen wollen, müssen wir einen vollständigen Satz von Dokumenten vorlegen, die unsere Qualifikationen bestätigen, und eine Bestätigung darüber, ob die Ausbildung reglementiert war, oder eine Bestätigung, dass wir den Beruf 10 Jahre lang Vollzeit ausgeübt haben. Darüber hinaus ist eine Gebühr in Höhe von 35 % des Mindestlohns zu entrichten. Die Wartezeit für die Entscheidung beträgt 3 Monate.

Eine Liste dieser Berufe finden Sie auf der europäischen Website www.ec.europa.eu.