Im Februar endet die Strafe von Mariusz T., auch „Satan aus Piotrkow“ genannt. Der heute 52-jährige Mann verbrachte die letzten 25 Jahre in Haft, nachdem er vier Jungen sexuell missbraucht und umgebracht hat. Nun überlegen Politiker und Polizeibeamte, wie sie mit dem Kriminellen umgehen sollen, wenn dieser entlassen wird. Denn es besteht die Gefahr, dass T. diese Verbrechen wiederholt begehen kann.
Am 11. Februar 2014 ist es soweit: Mariusz T., der Öffentlichkeit auch als „Satan aus Piotrkow“ bekannt, wird nach 25 Jahren aus der Haft entlassen. In der polnischen Gesellschaft gärt es. Denn obwohl der Tatzeitpunkt lange her ist, haben viele die Tat nicht vergessen. T., damals 26-jähriger Sportlehrer, hat insgesamt vier Jungen in seiner Heimatstadt – Piotrkow Trybunalski in der Woiwodschaft Lodz – unter verschiedenen Vorwänden zu sich nach Hause gelockt, vergewaltigt und schließlich durch Erwürgen oder Erstechen ermordet. Zu den vier Morden kam es im Juli 1988, der Prozess endete im September 1989. Mariusz T. wurde vier Mal – für jede Tat einzeln – zum Tode verurteilt.
Da der Prozess in der Wendezeit stattgefunden hat, wurde die Strafvollstreckung aufgeschoben und dank der Amnestie von 1989 in 25 Jahre Freiheitsentzug umgewandelt (lebenslange Haft war damals im Strafgesetzbuch nicht vorgesehen). Am 11. Februar sind diese 25 Jahre um und T. wird freigelassen.
Angst vor einem Rückfall
Laut den Ergebnissen der psychologischen und psychiatrischen Untersuchungen besteht die Gefahr, dass „der Satan aus Piotrkow“ ein ähnliches Verbrechen wieder begehen wird. T. sagte bereits in einem Interview vor einem Jahr, dass sein Verlangen stärker sei als er und er wieder jemanden ermorden könne. Das bestätigen die Psychologen und Psychiater, die an der Resozialisierung des ehemaligen Sportlehrers gearbeitet haben. Ihren Berichten zufolge habe Mariusz T. bewusst gehandelt, bereue seine Taten nicht und lehne alle Versuche einer Zusammenarbeit ab. Die Leitung der Haftanstalt in Rzeszow, wo T. die letzten Jahre verbracht hatte, befürchtet, dass der Mann ohne eine Zwangstherapie einen weiteren Lustmord begehen und somit eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen könne.
Was passiert nach der Entlassung?
In den Medien wird eine große Diskussion geführt, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, um die Gefahr zu reduzieren. Im Hauptpolizeipräsidium fand heute eine Besprechung statt, wie Polizeibeamten mit besonders gefährlichen Verbrechern, die – ähnlich wie T. – aufgrund der Amnestie bald entlassen werden, umzugehen haben. Mariusz Sokolowski vom Polizeipräsidium sagte heute, die Polizisten nähmen eine große Verantwortung auf sich, denn jetzt müsse ein Fehler von vor 25 Jahren wieder gutgemacht werden. Seiner Meinung nach hätten die damaligen Gesetzgeber die Tatsache, dass die begnadigten Kriminellen sich irgendwann wieder auf freiem Fuß befinden werden, nicht berücksichtigt.
Medienberichten zufolge will die Leitung der Haftanstalt beim Gericht beantragen, Mariusz T. für eine gefährliche Person zu erklären. Dabei sollen Gutachten der Psychologen und Psychiater helfen. Polizisten sammeln auch alle bedeutenden Informationen, um die Gefahr seitens T. möglichst gering zu machen. Sie erkundigen sich, zu wem der Mann vor und während der Haftstrafe Kontakt hatte. Zudem soll geklärt werden, was er nach der Entlassung vorhat. Außerdem verbringt T. die letzten Wochen seiner Strafe in einer videoüberwachten Zelle.
Mariusz T. selber möchte ein ganz neues Leben anfangen – weit von seiner Heimatstadt Piotrkow. Er hat versucht, seinen Namen zu ändern, was ihm das Gericht nicht erlaubt hat. Sein Äußeres hat sich allerdings sehr geändert. Der Mann will nicht mehr mit dem „Satan aus Piotrkow“ assoziiert werden.