Urteil gegen Katarzyna W.?

Im Februar hat der Prozess gegen die Mutter der sechs Monate alten Madzia, Katarzyna W., angefangen – sie wurde wegen Mordes an ihrer Tochter angeklagt. Die Staatsanwaltschaft brauchte über ein Jahr, um entsprechende Ermittlungen anzustellen und Anklage zu erheben. Im Winter dieses Jahres war es so weit, das Gerichtsverfahren begann. Dieses dauerte über sechs Monate, es wurden viele Zeugen verhört. Morgen sollen die polnische Öffentlichkeit und vor allem die Angeklagte selbst das Urteil hören.

Heute hatten die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung sowie die angeklagte Katarzyna W. die Gelegenheit, ein Plädoyer zu halten. Der Ankläger blieb nach wie vor bei seiner Meinung, die Mutter von Madzia sei schuldig und habe die ganze Zeit mit Absicht gehandelt. Sie habe das Verbrechen präzise vorbereitet und die verzweifelte Mutter nach der ausgedachten Entführung so gut gespielt, dass zunächst ganz Polen ihr geglaubt hat. Die Staatsanwaltschaft fordert die maximale Strafe – lebenslange Haft – mit der Möglichkeit einer Entlassung auf Bewährung nicht früher als nach 30 Jahren.

Verteidigung gab nicht nach

Die Rede des Anwalts der jungen Frau war sehr ausführlich und mit eigenen Ermittlungen unterfüttert; das Plädoyer dauerte fast 8 Stunden. Der Anwalt stellte die Beweise der Staatsanwaltschaft in Frage und war der Ansicht, sie seien weitaus übertrieben und überinterpretiert gewesen. Dabei bezog er sich zum Beispiel auf die Einträge aus dem Tagebuch der Angeklagten.

Katarzyna W. selber hat sich entschuldigt, dass sie vor anderthalb Jahren die Entführung vorgetäuscht hat und sagte, sie sei unschuldig. Sowohl sie, als auch ihre Verteidigung baten die Richter um Freispruch. Das Urteil wird voraussichtlich morgen Vormittag bekannt gegeben.

Nachtrag: Am 03.09.2013 wurde Katarzyna W. zu 25 Jahren Haft verurteilt. Eine Entlassung wäre nach 15 Jahren möglich. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig – die Verteidigung kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.