Zwei kirchliche Meldungen fanden heute viel Widerhall in der polnischen Medienlandschaft. Zum einen brach der Geistliche Wojciech Lemanski, der vor einigen Tagen durch Erzbischof Henryk Hoser in den Ruhestand zwangsversetzt worden war, sein Schweigen. Hintergrund der Zwangsversetzung ist, dass Lemanski mit seiner Meinung zu einigen gesellschaftlichen Themen, wie etwa zur In-vitro-Fertilisation, in Konflikt mit der polnischen Bischofskonferenz geraten war. Weil sich Lemanski zudem nicht an ein Auftrittsverbot in der Öffentlichkeit hielt, musste er sein Pfarramt aufgeben. Darauf warf er Hoser vor, sich bereits 2010 ihm gegenüber „tief ungebührlich“ verhalten zu haben. Er verglich das Verhalten mit den Anschuldigungen gegen den schottischen Erzbischof Keith O’Brien, der erst im Frühjahr 2013 wegen sexueller Avancen gegenüber Priesterseminaristen in den 80er-Jahren in die Schlagzeilen geraten war.
Heute nun entschuldigte sich Lemanski für den Vergleich, der „absolut unangebracht und verletzend“ gewesen sei. Zugleich erklärte er genauer die Umstände des Vieraugengesprächs vor drei Jahren. Erzbischof Hoser soll sich gegen das Engagement Lemanskis im christlich-jüdischen Dialog ausgesprochen haben. Dabei soll der Erzbischof Lemanski gefragt haben, ob er beschnitten sei und „dem Volk [=dem jüdischen, die Red.] angehöre“. Hieraufhin soll sich Lemanski schockiert gezeigt haben.
Papst verschärft Strafen im Vatikan
Die zweite Nachricht, die für Aufsehen sorgte, war die Verschärfung des Kirchenstrafrechts im Vatikan. Besonders für Pädophilie und die Anfertigung von Kinderpornographie sollen die Strafen verschärft worden sein. So jedenfalls wird das päpstliche Dokument „Motu proprio“ („selbst veranlasst“) verstanden. Im Hinblick auf die VatiLeaks genannte Affäre um gestohlene Geheimdokumente aus dem Kirchenstaat wurde auch der Geheimnisverrat unter stärkere Strafe gestellt.
Die katholische Kirche sieht sich immer wieder scharfer Kritik ausgesetzt, weil sie Pädophilie in ihren Reihen verharmlost und Täter schützt. Jetzt ist bekannt geworden, dass das UN-Kinderrechtskomitee dem Vatikan mehrere Anfragen mit der Bitte um Beantwortung geschickt hat. Dabei geht es um Erklärungen, ob der Vatikan Schritte unternimmt, Sexualstraftaten innerhalb der Kirche besser aufzuklären. Die UN will zudem wissen, ob den Opfern Entschädigungen zukommen und ob Gerichte stimmen, dass es eine interne Anweisung gibt, nach der die Ermittlungszusammenarbeit mit der Polizei verboten ist. Der Apostolische Stuhl hat Zeit bis November, um den Fragenkatalog zu beantworten.