Weiche Drogen für den Eigengebrauch

Die Staatsanwaltschaft kann die Ermittlungen wegen dem Besitz von Drogen einzustellen, wenn der oder die Ertappte nur eine geringe Menge besitzt. Bisher war aber nicht genau festgelegt, was unter einer „geringen Menge“ oder „für den Eigengebrauch“ zu verstehen ist. Wird sich das bald ändern?

In Polen, wie in den meisten Ländern, ist der Besitz und Konsum von Drogen verboten; es droht eine Geld- oder Haftstrafen. Es wird zwar immer wieder diskutiert, ob Cannabis legalisiert werden sollte, bisher hat sich in dieser Frage aber nichts geändert. Trotzdem gibt es immer und überall Menschen, die in den Besitz der verbotenen Substanzen kommen, diese konsumieren oder mit ihnen dealen.

Seit Ende 2011 erlaubt das polnische Recht den Staatsanwälten allerdings, die Ermittlungen gegen Menschen, die mit Drogen erwischt werden, einzustellen, wenn die Menge der verbotenen Substanzen auf den Eigengebrauch hinweist. Diese Menge ist aber nicht genau bestimmt und die Staatsanwälte können selbst entscheiden, was eine „geringe Menge“ ist und was nicht.

Doch die Redakteure des Radiosenders Radio ZET sind an einen Bericht eines Professors der Jagiellonen-Universität in Krakau gekommen. In diesem Dokument gibt es Richtlinien für die Staatsanwaltschaft, welche Menge von bestimmten Drogen als „für den Eigengebrauch“ gilt. Bei Cannabis sollten das weniger als 10 Gramm sein, beim Haschisch bis zu 5 Gramm, bei der Kokain 1 Gramm und bei Amphetamin 1,5 Gramm.

Der Professor erklärt im Bericht, dass trotz präventiver Politik einige Menschen immer Rauschgift konsumieren und auch komplette Verbote und sehr strenge Strafen dieses nicht verhindern würden. Er betont dabei, dass seine Leitlinien nicht obligatorisch sein sollten und es nach wie vor den Staatsanwälten überlassen sei sollte, was unter einer „geringen Menge für dein Eigengebrauch“ zu verstehen sei.

Eine gesetzliche Initiative ist indes nicht in Sicht. In Anbetracht der konservativen Medienberichte dazu ist das Risiko für die etablierten Parteien wahrscheinlich zu groß, um transparente Regelungen zu schaffen, die vor staatlicher Willkür schützen. In dieser Beziehung wir Polen wohl noch über Jahrzehnte in der Rückwärtsgewandtheit verharren.