Wie geht man mit einem Triebtäter in Freiheit um?

Nächste Woche wird ein wegen Vergewaltigung und Mordes verurteiler Triebtäter nach Verbüßung seiner Strafe aus dem Gefängnis entlassen. Weil einige Gutachten ihn weiterhin für gefährlich halten, soll er jedoch auch in Freiheit überwacht werden. Kritiker zweifeln an der Gesetzmäßigkeit dieser Entscheidung. Die Regierung will derweil einen zweiten Fall durch neue Gesetzgebung verhindern.

Am nächsten Dienstag wird Mariusz T. („Satan aus Piotrkow“) aus dem Strafgefängnis entlassen. Dort sitzt der heute 51-Jährige seit einem Vierteljahrhundert ein, weil er im Jahre 1988 vier Jungen vergewaltigt und ermordet hat. Ursprünglich war er zum Tode verurteilt worden, doch ein allgemeines Amnestiegesetz nach dem Zusammenbruch des Kommunismus wandelte dieses Urteil in 25 Jahre Haft um.

Bereits seit einigen Wochen ist in Polen eine Debatte darüber entbrannt, ob T. überhaupt entlassen werden darf. Am Montag wird im Bezirksgericht in Rzeszow verhandelt, ob T. als „psychisch gestörte Person, die das Leben, die Gesundheit und die sexuelle Freiheit anderer Personen gefährdet“ einzustufen ist. Tatsächlich haben Ärzte und Psychologen in zwei Gutachten festgestellt, dass Mariusz T. weiterhin zu Triebtaten fähig sei. Sollte das Gericht der Argumentation folgen, könnte T. in Isolationshaft landen. Doch selbst bei einer solchen Entscheidung am Montag, wäre T. zumindest einige Tage auf freiem Fuß, bis das Urteil rechtskräftig wird.

Überwachung und Ausreiseverbot

Daher veranlasste das Gericht bereits heute die weitere polizeiliche Überwachung von Mariusz T. nach dessen Haftentlassung. Außerdem darf der dann Freigelassene das Land nicht verlassen. Kritiker bezweifeln aber die Legalität dieser Entscheidung. Der ehemalige Innenminister Ryszard Kalisz sagte heute im Sejm, diese Entscheidung sei nicht mit den Menschenrechten vereinbar. Auch der Anwalt von Mariusz T. will Klage gegen den Beschluss einlegen. Zugleich bereitet er Einwände gegen die psychologischen und medizinischen Gutachten vor.

Ministerpräsident Donald Tusk sagte heute, die Regierung bereite ein neues Gesetz vor, um die Rechtslage in einem solchen Fall zu präzisieren. Man wolle erreichen, dass sich „kein Kind in Polen durch diese Freigelassenen gefährdet fühlt“. Konkrete Details wollte Tusk nicht nennen, es ist aber wahrscheinlich dass die Anwendung der Sicherheitsverwahrung vereinfacht wird. Früher diskutierte Optionen wie eine Zwangskastration durch chemische Behandlung sind aber offenbar vom Tisch.




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