Privatisierungsaffäre – jetzt hilft der Staat nach

Warschau wird seit einigen Wochen von einer Affäre erschüttert. Es geht um die Privatisierung von Grundstücken. Die Ungereimtheiten der Privatisierungsvorgänge sollen jetzt von einer Spezialkommission überprüft werden.

Warschau bei NachtJaroslaw Kaczynski, der Vorsitzende der regierenden Partei Recht und Gereichtigkeit (PiS), Justizminister Zbigniew Ziobro und sein Vertreter Patryk Jaki haben auf einer gemeinsamen Pressekonferenz bekannt gegeben, dass eine Gesetzesvorlage ins Leben gerufen wurde, die helfen soll die Problematik um die Privatisierungsaffäre zu lösen. Zwar wurde niemand offiziell beschuldigt, doch hat Jaroslaw Kaczynski Juristen und die ganze Gerichtsbarkeit mit dem Verkauf der Grundstücke in Warschau und anderen Städten in Verbindung gebracht. Dabei gab es zahlreiche Unklarheiten formeller wie finanzieller Art.

Der Fall Jolanta Brzeska

Der Parteivorsitzende hat den seltsam anmutenden Tod von Jolanta Brzeska angesprochen. Jolanta Brzeska war eine sozial engagierte Frau, die sich für die Rechte der zum Teil rausgeworfenen Mieter einsetzte. Ihr Tod liegt nun fünf Jahre zurück. Es wurde nie eindeutig geklärt, was genau passiert ist. Man hat nur noch ihre verbrannten Überreste gefunden. Jaroslaw Kaczynski sieht bei dieser „evidenten Tötung“ das Handeln mafiöser Gruppen.

Alles wird kontrolliert

Laut Kaczynski soll alles kontrolliert werden. Von der staatlichen Kontrolle sollen nicht einmal Gerichtsentscheidungen ausgenommen werden, da diese entgegen geltenden Recht vorgenommen würden. Justizminister Ziobro will damit erreichen, dass der Staat aufhöre nur theoretisch zu existieren, sondern endlich anfange praktisch zu funktionieren.

Der Spezialkommission soll die Möglichkeit eingeräumt werden, unrechtmäßig erworbene Grundstücke oder Gebäude wieder zurückzunehmen. Auch wird man hohe Strafen in Millionenhöhe auferlegen können. Selbstverständlich wird derjenige, gegen den die Kommission ein Urteil ausspricht, sich gegen das Urteil berufen können. Diese sogenannte zweite Instanz ist die Premierministerin. Über die Prozedur wird die Verwaltungsgerichtsbarkeit wachen. Es wurde noch kein Startzeitpunkt der Verfahren genannt, die Gesetzesvorlage sei aber schon geschrieben.

Bild: Warschau bei Nacht // (cc) Lukas Plewnia [CC BY-SA 2.0] / Flickr, polen-heute.de