Die polnische Regierung hat bis heute die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 9. März 2016 nicht veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft wurde dazu aufgerufen der Sache nachzugehen, verweigert dieses jedoch. Am Donnerstag hat das Amtsgericht in Warschau die Verweigerung zurückgewiesen. Es geht in die nächste Runde.
In dem Gerichtsurteil vom 9. März ging es um die Reform des Verfassungsgerichtshofes vom Dezember 2015. Der Gerichtshof verkündete, dass das neue Gesetz nicht im Einklang mit der polnischen Verfassung stehe. Die polnische Regierung hat dieses Urteil jedoch nicht veröffentlicht, was zur Folge hat, dass es nicht in Kraft treten kann.
Staatsanwaltschaft weist Vorwürfe zurück
Die Staatsanwaltschaft musste tätig werden, da über eintausend Bürgeranzeigen eingegangen sind. Doch schon nach kurzer Überprüfung wurde verkündet, dass keine Gefahr für das Allgemeinwohl oder auch für das Individualinteresse vorliege. Vor allem liege keine vorsätzliche Handlung vor, was Grundvoraussetzung für das Begehen der angezeigten Tat sei. Da die Staatsanwaltschaft zudem keine Befugnisse habe, um Konflikte verfassungsrechtlicher Art zu entscheiden, hat sie die Anzeigen in die Schublade geschoben.
Kurz gesagt – weder der Premierministerin noch einem anderen Mitglied der Regierung kann eine verbotene Unterlassung vorgeworfen werden.
Alles geht von vorne los
Wenn da jetzt nicht noch weitere Institutionen ein großes Interesse sehen würden, dass es doch zu einer staatsanwaltlichen Kontrolle kommt, wäre die Sache sicherlich irgendwo im Mediendschungel untergegangen. Die Helsinki Stiftung für Menschenrechte hat sich geweigert, die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft anzuerkennen und zog vor Gericht mit der Begründung, dass die Staatsanwaltschaft gegen zahlreiche strafverfahrensrechtliche Regeln verstoßen habe. Unter anderem sei sie nicht nicht objektiv und folge einer falschen Prozedur.
Das Amtsgericht hat dem nun zugestimmt. Man begründete es mitunter damit, dass die Premierministerin zumindest hätte befragt werden sollen. Die regierende Recht und Gerechtigkeit (PiS) sah sich in dieser Angelegenheit schon als Sieger und war vollauf auf ihre nächsten Großprojekte fixiert. Jetzt muss sie zurück in den Ring. Es folgt die nächste Runde.
Bild: Verfassungsgericht in Warschau // (cc) Lukas Plewnia [CC BY-SA 2.0] / polen-heute.de/Flickr