Szydlo im Fadenkreuz der Ermittlungen

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Premierministerin Beata Szydlo wegen Verfassungsbruch. Was auf den ersten Blick als Sensation erscheint, kann sich schnell relativieren.

VerfassungsgerichtDiese Nachricht löste in Polen Verwunderung aus: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Premierministerin Beata Szydlo. Es geht um die Entscheidung des Verfassungsgerichtes vom 9. März, wonach einige vom Parlament verabschiedeten Regelungen verfassungswidrig sind. Entscheidungen des Verfassungsgerichtes müssen eigentlich umgehend veröffentlicht werden, so steht es in der Verfassung. Jetzt ist jedoch schon über eine Woche vergangen und die Premierministerin hat die Publikation des Urteils im Gesetzesblatt noch nicht veranlasst. Vielmehr kündigte Szydlo an, sie werde nichts veröffentlichen, da es sich nicht um ein Urteil handele.

Die Premierministerin sowie andere führende Politiker der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS), darunter der PiS-Vorsitzende Jaroslaw Kaczynski und Präsident Andrzej Duda, geben an, es handele sich gar nicht um ein korrektes Urteil des Verfassungsgerichtes. Denn dieses habe die nun rechtlich gültigen Prozeduren nicht eingehalten. Dabei argumentieren die Vertreter dieser These, das Verfassungsgericht hätte die Gesetze befolgen müssen, über die es urteilte. Das bedeute, dass das Verfahren nicht hätte vorgezogen werden dürfen und die Anzahl der urteilenden Richter zu gering war. So steht es im Gesetz, das zuvor vom Parlament unterschrieben und über das das Verfassungsgericht entschied. Aus diesem Grund vertritt die Premierminister die Meinung, es habe sich eigentlich nicht um ein Urteil des Verfassungsgerichtes, sondern um die „Meinung“ von einigen Verfassungsrichtern gehandelt.

Eine Anzeige von Privatpersonen rief nun die Staatsanwaltschaft auf den Plan, die auch schon routinemäßige Ermittlungen gegen Szydlo aufgenommen hat. Das Rechtsorgan hat nun 30 Tage Zeit, um ein erstes Urteil über den weiteren Verlauf der Angelegenheit zu treffen. Doch die Ermittlungen könnten sich schnell als Luftnummer erweisen. Denn der oberste Staatsanwalt ist Justizminister Zbibniew Ziobro, der quasi per Zuruf die Staatsanwaltschaft steuern kann. Deswegen wird die Regierungschefin wohl kein Furcht haben müssen, zumal sie letzten Umfragen zufolge großen Zuspruch in der Bevölkerung hat.

Bild: Verfassungsgericht in Warschau // (cc) Lukas Plewnia [CC BY-SA 2.0] / polen-heute.de/Flickr