Die amerikanische Staatsanwaltschaft bleibt entschlossen und fordert weiter die Verhaftung von Roman Polanski. Bei der Generalstaatsanwaltschaft in Warschau ist heute ein Antrag auf Festnahme des polnischen Regisseurs eingegangen. Konkret geht es um den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen, der vor 36 Jahren stattfand.
Roman Polanski, international bekannt für seine Filme wie „Der Pianist“ oder „Der Gott des Gemetzels“, erschien in der polnischen Hauptstadt anlässlich der Eröffnung der Jüdischen Museums. Medienberichten zufolge ist zur selben Zeit in Warschau ein Antrag der Staatsanwaltschaft der Vereinigten Staaten auf Verhaftung des polnischen Regisseurs eingetroffen. Es handelt sich allerdings nicht um einen Auslieferungsantrag, die amerikanische Staatsanwaltschaft fordert stattdessen die Festnahme Polanskis, um den Auslieferungsprozess einleiten zu können.
Die Probleme Polanskis mit der amerikanischen Justiz begannen vor 36 Jahren, als er eine Vergewaltigung an einer Minderjährigen verübt haben soll. Die Tat hat er auch gestanden, doch damals schloss er eine Übereinkunft mit der Staatsanwaltschaft ab, sein laufendes Filmprojekt innerhalb von 90 Tagen zu beenden und sich dann der Strafe zu stellen. Vor Ablauf der Frist, floh Polanski nach Paris. Seit dieser Zeit versucht die amerikanische Gerichtsbarkeit, den Regisseur zur Rechenschaft zu ziehen, obwohl das Opfer – heute eine erwachsene Frau mit eigener Familie – einen Antrag auf Tilgung gestellt hat.
Laut polnischem Recht kann Roman Polanski allerdings nicht ausgeliefert werden, denn sein Verbrechen hat sich in Polen verjährt. Die Festnahme dürfte jedoch bis zur Klärung des Falles erfolgen, besonders da sich der Name Roman Polanski noch immer auf der Liste von Interpol befindet.
Der Vizechef des polnischen Außenministeriums Rafal Trzaskowski sagte in einem Fernsehbericht, dass die amerikanische Staatsanwaltschaft seit Jahren fest entschlossen sei, Roman Polanski zu verhaften und in die USA ausliefern zu lassen. Aber er selber erwarte keine Auslieferung und sei der Ansicht, der aktuelle Antrag sei sowieso falsch formuliert und müsse korrigiert noch einmal zur polnischen Staatsanwaltschaft geschickt werden.