Anpassung des Steuerfreibetrags an das Existenzminimum

Mit der Erhöhung des Freibetrags kommt das Finanzministerium einer Vorgabe des Verfassungsgerichts nach. Nach Angaben Jacek Sasins (PiS), des Vorsitzenden des Sejmausschusses für Finanzen, ist seine Partei darum bemüht, den Betrag in den nächsten Jahren noch einmal anzuheben.

Polnische FlaggeAm Donnerstag hatte Finanzminister Mateusz Morawiecki in einem Gespräch mit der staatlichen Nachrichtenagentur PAP angekündigt, dass der Steuerfreibetrag für Geringverdiener auf 6.600 Zloty (ca. 1.493 EUR) steigen soll, wodurch Einkünfte bis zur Höhe des Existenzminimums künftig steuerfrei gestellt würden. Das Verfassungsgericht hatte im Vorjahr die fehlende Aufwertung des Steuerfreibetrags als verfassungswidrig bemängelt und für die entsprechende Novellierung des Einkommens- und des Körperschaftssteuergesetzes eine Frist bis zum 1. Dezember 2016 gesetzt. Dazu muss das Gesetz in der nächsten Woche noch den Senat passieren. Nutznießer dieser Maßnahme sind die ungefähr drei Millionen einkommensschwächsten Steuerzahler, während für 21 Millionen Steuerpflichtige alles beim Alten bleibt und 650.000 Steuerzahler des Rechts auf den Freibetrag verlustig gehen. Ob das proklamierte Ziel eines „umfassenden Schutzes der Ärmsten“ erreicht wird, wird von Experten wie Elzbieta Maczynska, der Vorsitzenden der Polnischen Wirtschaftsgesellschaft (PTE), allerdings bezweifelt. Sie sieht hier einen Schritt in die richtige Richtung, gibt aber zu bedenken, dass er zu gering ausfalle, da zum Beispiel Personen mit dem auch nicht gerade üppigen Jahresverdienst von 11.000 Zloty (ca. 2.489 EUR) weiterhin außen vor blieben.

Wie Sasin ebenfalls gegenüber der Polnischen Presseagentur (PAP) in Aussicht stellte, soll der Freibetrag in den kommenden Jahren zwar auf einheitlich 8.000 Zloty (ca. 1.810 EUR) erhöht und damit ein Versprechen realisiert werden, das Politiker der regierenden Recht und Gerechtigkeit (PiS) und Präsident Andrzej Duda im Wahlkampf abgegeben hatten. Der Ausschussvorsitzende schränkte allerdings ein, dass eine automatische Anhebung des Steuerfreibetrags in diesem Umfang derzeit wegen der damit verbundenen Haushaltsmindereinnahmen von mindestens 16 Mrd. Zloty (ca. 3,62 Mrd. EUR) nicht durchführbar wäre, da sonst die „ambitionierten Sozialprogramme“ zurückstehen müssten. Die angestrebte Lösung sollte sowohl dem Urteil des Verfassungsgerichts Rechnung tragen als auch „gesellschaftlich akzeptabel“ sein und dürfte „den Etat nicht ruinieren“. Während die Ärmeren Vorrang haben müssten, wäre es sozial vertretbar, den Beziehern hoher Einkommen von mehr als 127.000 Zloty (ca. 28.736 EUR) jährlich den Freibetrag vorzuenthalten und damit einen realen Verlust von 50 Zloty (ca. elf EUR) monatlich zuzumuten.

Sasin zufolge will die PiS daher zunächst die Einnahmeseite stärken. Als ersten Schritt auf diesem Weg bezeichnete er die Steigerung der Steuereinnahmen um fast 14 Mrd. Zloty (ca. 3,17 Mrd. EUR) bzw. fast acht Prozent im ersten Dreivierteljahr. Einen weiteren spürbaren Schub soll im nächsten Jahr die Beseitigung von Lücken im Steuersystem erbringen.