Im Juli 2014 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Polen sei der Verletzung der Menschenrechte in geheimen CIA-Gefängnissen schuldig. Im Oktober legte Polen Berufung gegen dieses Urteil ein. Heute wurde das Ergebnis bekannt gegeben – die Berufung ist abgelehnt worden und das Urteil somit wirksam.
Im letzten Sommer hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg das Urteil gefällt, Polen habe in den mutmaßlichen, geheimen CIA-Gefängnissen mehrfach die Menschenrechte verletzt. In dem Komplex in Masuren habe der Staat Folter und eine inhumane Behandlung der Gefangenen zugelassen. Die Klage, die zu diesem Urteil führte, hatten zwei ehemalige Gefangene aus Palästina und Saudi-Arabien eingereicht.
Im ersten Urteil gaben die Richter den Klagenden einstimmig Recht. Es wurde festgestellt, Polen habe sechsfach die Menschenrechte verletzt. Daraufhin reagierte Warschau mit einem Widerspruch. Der polnische Staat verlangte, dass die Klage noch einmal von der Großen Kammer des Gerichtshofes geprüft wird. Die Klage solle anschließend abgelehnt werden. Polen argumentierte, der Staat führe eigene Ermittlungen und dieses Urteil könne darauf negative Auswirkungen haben.
Widerspruch ohne Erfolg
Das Recht, in Berufung zu gehen, hat jede Seite in jeder zu klärenden Frage. Die Große Kammer des EGMR besteht aus einem 17-köpfigen Gremium. Wenn ein Widerspruch gegen ein Urteil eingereicht wird, wird zunächst von fünf Mitgliedern der Großen Kammer geprüft, ob ein weiteres Verfahren beötigt wird. In der Frage der Menschenrechtsverletzung in den CIA-Gefängnissen und der Berufung Polens waren sich die fünf Mitglieder der Großen Kammer einig: Der Widerspruch wurde abgelehnt.
Die Entscheidung ist heute auf der Internetseite des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte veröffentlicht worden. Das bedeutet für Polen, dass die Berufung nicht weitergeleitet und geprüft wird. Das Urteil vom Juli 2014 ist damit nun wirksam.