Der Gesetzesentwurf der Bürgerinitiative zur Einschränkung des Handels am Sonntag wurde zum Ministerrat weitergereicht. In der vorgeschlagenen Form sei dieser jedoch zu streng und müsse geändert werden, sagt die Regierung.
Die vorgesehenen Strafen für die Nichteinhaltung der entworfenen Vorschriften seien zu streng und nicht angemessen, so der Vizeminister für Familien- und Arbeitspolitik, Stanislaw Szed. Er berichtete, dass der eingereichte Gesetzesentwurf viele Anmerkungen mehrerer Ministerien und Ämter nach sich zog.
Obwohl das Projekt das Handelsverbot für den Großteil von Geschäften am Sonntag betrifft, gibt es in diesem eine ganze Reihe von Ausnahmen. Dazu gehören kleine inhabergeführte Läden, Apotheken, kleine Blumenläden oder Online-Shops. Ein Verstoß gegen die Vorschriften würde dann mit einer Geldstrafe oder gar Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Auch Finanzminister Mateusz Morawiecki plädiert gegen ein komplettes Handelsverbot am Sonntag. Er hoffe eher auf ein Kompromiss in dieser Frage – eine Handelsbeschränkung. Er betonte, dass er für Vorschläge und Korrekturen offen sei und diese erstmal mit Gewerkschaften und Arbeitgebern besprochen werden müssen. Das Wichtigste für ihn sei eine ernste und sachliche Diskussion.
Bild: Mateusz Morawiecki // (cc) KPRM [Public Domain Mark 1.0] / Flickr