Finanzierung der Kirchen reformiert

Michal Boni (zweiter von rechts) // (cc) Maciej Śmiarowski/KPRM [CC BY-NC-ND 2.0] / FlickrEin Kompromiss in Bezug auf die staatliche Kirchenfinanzierung wurde erreicht – das verkündeten heute der Minister für Öffentliche Verwaltung und Digitalisierung Michal Boni und der Erzbischof von Warschau Kardinal Kazimierz Nycz auf einer Pressekonferenz. Es ist jedoch erst einmal ein „vorläufiger Kompromiss“, den der Minister auf einer Sitzung des Ministerrates vorstellen muss und der Kardinal auf einer Versammlung des Episkopats.

Die neue Lösung soll demnach ab dem 1. Januar 2014 gelten – jedoch mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 abgerechnet werden. Dabei darf der einzelne Steuerpflichtige freiwillig 0,5 Prozent seiner Einkommensteuer an eine Kirche spenden. Im letzten Jahr wurde in Polen darüber heftig diskutiert; im Gespräch waren zwischen 0,3 und 1,0 Prozent von der Einkommensteuer. Boni hatte zuvor den niedrigen Satz von 0,3 Prozent in die Diskussion eingebracht. Von Kirchenkritikern und Laizisten wurde die Kirchenfinanzierung durch den Staat gänzlich in Frage gestellt.

Finanzieller Vorteil für die Kirchen

Vermutet wird, dass circa 40 Millionen Euro 2014 aus Steuermitteln in die Kassen der Kirchen fließen könnten. Das wäre eine große Steigerung, denn für das laufende Jahr sind für die aktuelle Kirchenfinanzierung circa 24 Millionen Euro vorgesehen. Mit der Umstellung muss somit der Staat Gelder aus dem laufenden Budget für die Kirchen bereitstellen und hat ferner für 2013 Steuerausfälle, die 2014 sichtbar werden. In einem Übergangszeitraum von drei Jahren wird den Kirchen eine bestimmte Höhe der Einnahmen durch den Staat garantiert. Eventuell auftretende finanzielle Einbußen würden dann durch Staatsgelder ausgeglichen werden.

Bis Ende des Jahres erhalten die Kirchen noch staatliche Zuwendungen aus dem Kirchenfonds, der durch Steuergelder finanziert wird. Dieser wurde 1950 durch die Machthaber der Volksrepublik Polen eingeführt, um die Kirchen für Enteignungen zu entschädigen. Darüber hinaus erhalten die Kirchen weiteres Geld vom Staat – laut Zeitungsberichten sollen es bisher circa 125 Millionen Euro jählich sein; hinzu kommen circa 88 Millone Euro im Jahr für den Religionsunterricht in Schulen, der durch Geistliche vollzogen wird.

Hoch umstritten ist der Kirchenfonds, da aus diesem auch Kirchen Geld erhalten, die nach 1950 gegründet wurden und somit nicht entschädigt werden müssen. Auch wurden im Jahre 1989 Kommissionen (komisje majatkowe) einberufen, die die Entschädigung der Kirchen für Enteignungen durch die kommunistischen Machthaber aufarbeiten sollten. Bis 2011 wurden den Kirchen somit circa 30 Millionen Euro an Geldmitteln und Tausende von Immobilen mit einem Gesamtwert von circa 1,25 Milliarden Euro zugesprochen. Gegen die Entscheidungen der Kommissionen konnten keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Bild: Michal Boni (zweiter von rechts) // (cc) Maciej Śmiarowski/KPRM [CC BY-NC-ND 2.0] / Flickr




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