In einem Krankenhaus in Stettin hat eine Frau ein Kind geboren, dessen biologische Mutter sie nicht ist. Zu dieser Situation führte höchstwahrscheinlich ein medizinischer Fehler, durch den eine falsche Eizelle befruchtet und in der Gebärmutter der Frau platziert wurde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und das Gesundheitsministerium erklärte bereits, das Krankenhaus mit einer hohen Geldstrafe zu belegen.
Die betroffene Frau und ihr Ehemann haben seit ein paar Jahren vergeblich versucht, Eltern zu werden. Deshalb entschieden sie sich, ihr Glück mithilfe einer künstlichen Befruchtung zu probieren. Die ersten Versuche waren ebenso erfolglos, doch endlich gelang es – die Frau wurde schwanger. Nachdem sie eine Tochter zur Welt gebracht hatte, sind jedoch mehrere gesundheitliche Probleme bei dem Kind entdeckt worden. Aus diesem Grunde sind unter anderem genetische Tests durchgeführt worden. Dabei stellte sich heraus, dass die Frau ein Kind gebar, das gar nicht ihres ist.
Einer der Ärzte des Krankenhauses, in dem die künstliche Befruchtung (In-vitro) durchgeführt wurde, berichtet, das der Samen des Ehemannes höchstwahrscheinlich mit der Eizelle einer fremden Frau verbunden wurde. Die Zelle wurde dann in der Gebärmutter der betroffenen Frau platziert. Die Sprecherin des Krakenhauses bestätigte, dass diese Situation tatsächlich so zustande gekommen ist.
Gesundheitsminister bestraft das Krankenhaus
Zunächst versuchte die Frau selber, das Krankenhaus zu verklagen. In ihrem Antrag beklagte sie eine Gesundheitsverletzung und mögliche Lebensgefahr für sich. In dieser Form hat die Staatsanwaltschaft die Klage jedoch abgewiesen.
Der Vorgang hat jedoch auch das Interesse von Gesundheitsminister Bartosz Arlukowicz geweckt. Auf einer heutigen Pressekonferenz sagte der Minister, er habe die Klinik mit der höchsten vorgesehenen Geldstrafe belegt. Darüber hinaus wurde der Vertrag über das Regierungsprogramm zur künstlichen Befruchtung mit dem Hospital gekündigt. Zudem wurde erneut Klage gegen das gynäkologische Krankenhaus bei der Staatsanwaltschaft eingereicht.
Arlukowicz betonte bei dieser Gelegenheit, wie wichtig eine gesetzliche Regulierung der künstlichen Befruchtung – unter anderem deren Ablauf – sei. Deswegen werde am kommenden Donnerstag ein Gesetzesentwurf zur Befruchtung mittels In-vitro-Methode in der Sitzung des Ständigen Komitees der Regierung besprochen und geprüft.