Das polnische Verfassungsgericht hat heute die Gebühren für ein Zweitstudium für verfassungswidrig erklärt. Geklagt hatten Parlamentarier der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) gegen die 2011 eingeführten Abgaben. Die Regierung arbeitet bereits an einer Gesetzesnovelle.
Heute hat das polnische Verfassungsgericht (Trybunal Konstytucyjny) die Gebühren für ein Zweitstudium für verfassungswidrig erklärt. Geklagt gegen die Abgaben hatten Parlamentarier der Oppositionspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS). In der Urteilsbegründung heißt es, dass laut Artikel 70 der polnischen Verfassung der Unterricht an staatlichen Schulen kostenlos sei. Somit müssten die 2011 eingeführten Abgaben wieder abgeschafft werden. Das Gericht hat der Regierung eine Frist bis September 2015 gesetzt.
Neues Gesetzesvorhaben schon unterwegs
Tatsächlich hat das Bildungsministerium bereits ein neues Gesetzesvorhaben initiiert, das derweil im Parlament behandelt wird. Darin sollen die Gebühren zwar wieder abgeschafft werden, allerdings sind neue Hürden für die Aufnahme eines Zweitstudiums im Gespräch. Auch das Verfassungsgericht hatte in der Darlegung seines Urteils nicht grundsätzlich gegen höhere Hürden geurteilt, sondern diese durchaus für möglich erachtet. So könnten zum Beispiel die Noten des ersten Universitätsabschlusses oder Aufnahmeprüfungen als Kriterien eingeführt werden.
Die Regierung und die Universitäten befürchten, eine hohe Zahl an Zweitstudenten würde das überforderte Hochschulsystem Polens weiter belasten. Zweitstudenten würden zudem Plätze für Erststudenten belegen. Allerdings muss auch das Bildungsministerium zugeben, dass von den 40.000 Zweitstudenten, die 2010/11 begonnen hatten, schon die Hälfte nach einem Jahr wieder abbrach. Unter Polens knapp 1,6 Millionen Studenten stellen Zweitstudenten also eher eine verschwindende Minderheit dar. Die Probleme liegen eher in der Unterfinanzierung und den veralteteten Strukturen im Hochschulsystem sowie der Entwertung von Ausbildungsberufen.