Geschlechts-umwandlung: Veto des Präsidenten

Letzte Woche Freitag legte Präsident Andrzej Duda sein Veto gegen ein Gesetz ein, dass die Verwaltungsvorschriften bei der Umwandlung des Geschlechtes stark vereinfachen soll. Kommentatoren vermuten ideologische Gründe hinter dem Vorgang.

Anna GrodzkaSchon nach kurzer Amtszeit sind die ideologischen Wurzeln des neuen Präsidenten Andrzej Duda deutlich sichtbar. Am Freitag legte Duda sein Veto gegen ein Gesetz ein, dass die rechtliche Prozedur der Änderung des Geschlechtes z.B. in Ausweispapieren ändern soll. Das Gesetz wurde von der transsexuellen parteilosen Abgeordneten Anna Grodzka ins Parlament gebracht und von beiden Kammern (Sejm und Senat) verabschiedet.

Der Kern des Gesetzes sind stark vereinfachte Verwaltungsvorschriften bei der Umwandlung des Geschlechtes, wobei es dabei nur um das registrierte Geschlecht geht. Regelungen zur medizinischen Geschlechtsumwandlung sind davon nicht betroffen.

Heute muss eine Person nach oder im Zuge der Geschlechtsumwandlung die eigenen Eltern vor Gericht verklagen, um eine Anerkennung als Mitglied des anderen Geschlechtes zu erhalten. Dabei richtet die betreffende Person den Vorwurf an die Eltern, sie hätten das Geschlecht nach der Geburt falsch angegeben. Das Geschlecht wird dann durch ein Gerichtsurteil bestimmt. Diese Prozedur ist eine zusätzliche Hürde in einer konservativ geprägten Gesellschaft.

Lücken und Unschärfen

Präsident Duda verkündete in einer Erklärung, in der Gesetzesänderung gebe es viele Lücken und Unschärfen. Darüber hinaus müsse die betreffende Person auch nicht die andauernde Zugehörigkeit zu einem Geschlecht bezeugen. Für Kommentatoren aus dem linken Lager sind Dudas Argumente schwer zu verstehen. Vermutet wird eher eine ideologische Motivation hinter dem Vorgang, denn der Präsident kann ein seiner Meinung nach fehlerhaftes Gesetz zum Verfassungsgericht verweisen. Werden jedoch dort keine Unstimmigkeiten festgestellt, muss dieses vom Staatsoberhaupt unterschrieben werden.

Zurzeit wird das Gesetz wieder in einem Sejm-Ausschuss beraten. Die regierende Bürgerplattform (PO) möchte eine Abstimmung auf der kommenden und letzten Sejm-Sitzung dieser Legislaturperiode erwirken. Dabei können keine Änderungen mehr in das Gesetz eingeführt werden. Das Veto des Präsidenten kann allerdings mit Dreifünftelmehrheit zurückgewiesen werden, dabei müssen mindestens 50 Prozent der Abgeordneten an der Abstimmung teilnehmen. Dann muss Duda das Gesetz unterschreiben. Ansonsten tritt es nicht in Kraft.

Wird sich die konservative Seite Polens durchsetzen können?

Bild: Anna Grodzka // (cc) Lukas Plewnia/Friedrich-Ebert-Stiftung Warschau [CC BY-NC-ND 2.0]