Das umstrittene Gesetz zur künstlichen Befruchtung kommt bald zur Prüfung zum noch amtierenden Präsidenten Bronislaw Komorowski. In der heutigen Abstimmung im Senat wurde der Gesetzentwurf ohne Änderungen angenommen, wenn auch nur mit einer knappen Mehrheit.
Das Gesetz zur Behandlung von Unfruchtbarkeit wurde bereits vom Sejm angenommen, nun wurde der nächste Schritt zur Verabschiedung des Gesetzes getan – nach einer langen Diskussion in der zweiten Kammer des polnischen Parlaments wurde abgestimmt. Die Senatoren haben entschieden, dass der Entwurf nun an den Präsidenten Bronislaw Komorowski weitergeleitet werden kann. Nach einer Prüfung wird er entscheiden, ob das Gesetz in Kraft treten wird oder nicht.
Für die Annahme des Gesetzes stimmten 46 Senatoren, 43 waren dagegen. Vier Senat-Mitglieder haben sich der Stimme enthalten. Mit diesem Ergebnis wird deutlich, wie unterschiedlich die Meinungen zu diesem Thema waren. Vor dieser Abstimmung wurde dem Antrag der Gesundheitskommission zur Ablehnung des In-vitro-Gesetzes nicht stattgegeben.
Der Entwurf des Gesetzes sorgte im Senat für immense Streitgespräche. Die Senatoren der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) sollen sogar versucht haben, die Abstimmung zu verzögern, indem sie immer wieder um Pausen gebeten haben sollen. Die Gegner des Gesetzes haben vor allem religiöse Gründe genannt und betont, die künstliche Befruchtung verstoße „gegen das Naturrecht“.
Premierministerin Ewa Kopacz sagte heute vor der Abstimmung, sie zähle auf die Vernunft der Senatoren und hoffe auf die Zustimmung der zweiten Kammer, so dass Präsident Komorowski den Entwurf auf Übereinstimmung mit der Verfassung prüfen kann. Nun hat das Gesetz die Chance, wie Kopacz gehofft hatte, Anfang August – also vor dem Amtsantritt von Andrzej Duda – von Bronislaw Komorowski unterzeichnet und somit verabschiedet zu werden.