Schon vor einiger Zeit ist das Gerücht in den polnischen Medien aufgetaucht, nach dem unter anderem der Oberste Gerichtshof Verhaltensweisen an den Tag legte, die manche mit dem Begriff Korruption bezeichnen würden. Agenten des Zentralen Antikorruptionsbüros (CBA) sollen Ermittlungen geführt und Beweise vorgelegt haben. Konkret ging es um Anschuldigungen der Vermittlung von vorteilhaften Urteilen gegenüber Geldzahlungen. Das Verfahren wurde jedoch vor einigen Tagen durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Begründung: die Beweise seien ohne rechtliche Grundlage gewonnen worden – gegen die Agenten werden dementsprechend Ermittlungen geführt. Heute hat der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs Stanislaw Dabrowski auf einer speziell einberufenen Pressekonferenz die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen. Es gebe demnach keine Beweise, die einen Richter des Obersten Gerichtshofs nur im Entferntesten belasten würden.