Das polnische Parlament hat für eine Reihe von Änderungen des Sondergesetzes zur Unterstützung von Ukrainern gestimmt, die vor dem Krieg fliehen. Sie sehen eine teilweise Bezahlung für die Unterkunft sowie eine Begrenzung der Sozialleistungen vor, wenn Ukrainer Polen verlassen. Ukrainer können nur während der ersten 120 Tage ab dem Zeitpunkt ihrer ersten Ankunft kostenlos in provisorischen Unterkünften leben. Gemäß den Änderungen müssen die Ukrainer dann ab März 2023 50% der Lebenshaltungskosten bezahlen, jedoch nicht mehr als 40 Zloty pro Tag.
Der Winter erschwert die Situation
Ab Mai nächsten Jahres müssen ukrainische Flüchtlinge 75% der Lebenshaltungskosten decken, aber nicht mehr als 60 Zloty pro Tag. Jedoch werden Menschen mit Behinderungen, Personen im Rentenalter, Schwangere, Frauen mit Kindern unter zwölf Monaten, Frauen mit drei oder mehr Kindern und Menschen in einer schwierigen Situation von der neuen Regelung ausgenommen. Bis heute leben etwa 80.000 ukrainische Bürger in provisorischen Unterkünften in ganz Polen. Nun, da der Winter voll angekommen ist, wird die Unterbringung immer schwerer. Ließe sich vorher noch ein Lagerzelt mieten, so bedarf es nun solider, warmer Unterkünfte.
Weitere Änderungen
Andere Änderungen sehen das Einfrieren der Sozialhilfezahlungen an Ukrainer vor, während sie sich außerhalb Polens befinden. Wenn Ukrainer länger als 30 Tage abwesend sind, verlieren sie den gewährten Status und das Recht auf Sozialhilfe. Der Status kann jedoch verlängert werden, wenn die Person erneut vor dem Krieg in der Ukraine fliehen muss. Gesetzesänderungen sehen außerdem vor, dass in Polen ein elektronischer Ausweis als Dokument anerkannt wird, das ukrainischen Kriegsflüchtlingen einen legalen Aufenthalt in der Republik Polen ermöglicht. Dieser Ausweis berechtigt zusammen mit einem Reisepass einen Bürger der Ukraine, die Grenze mehrmals zu überqueren, ohne ein Visum zu benötigen.
Neue Aufenthaltsbestimmungen
Das vereinfachte Verfahren zur Erlangung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Polen (für bis zu drei Jahre) wurde aus dem Gesetz gestrichen. Ein spezielles Gesetz garantiert ukrainischen Flüchtlingen jedoch einen legalen Aufenthalt in Polen für 1,5 Jahre, beginnend vom 24. Februar 2022 bis zum 24. August 2023. Auf der anderen Seite können Ukrainer ab dem 1. April 2023 weiterhin eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Polen beantragen, wenn sie dort beschäftigt waren oder ein eigenes Unternehmen eröffnet haben. Ukrainer, die vor dem Krieg fliehen, haben nun nur noch 30 Tage statt bisher 90 Tage Zeit, um einen polnischen Identifikationscode (PESEL) zu erhalten.