Heute veröffentlichte das polnische Innenministerium einen Informationsspot über Gesetzesänderungen, die am 1. März 2015 in Kraft treten. Auf die polnischen Bürger kommen neue Regelungen unter anderem zu Personalausweisen, zu Trauungen außerhalb des Standesamtes sowie zu ausländischen Vornamen für Kinder zu.
Vize-Innenminister Tomasz Szubiela informierte während der heutigen Konferenz über die legislativen sowie technischen Änderungen und Vereinfachungen. Diese werden in einem extra aus diesem Anlass erstellten Kurzfilm bildlich dargestellt. Das Video ist unter anderem auf YouTube zu finden.
Nach den neuen Regelungen sollen die Personalausweise vereinfacht werden. Die Dokumente werden zwar die gleiche Größe wie bisher haben, es werden aber einige Elemente gelöscht. Aus dem neuen Ausweis werden die ständige Adresse, die Größe und Augenfarbe des Inhabers, sowie der Scan seiner Unterschrift verschwinden. Das Bild des Inhabers wird nun Passform haben müssen – bisher musste das Ausweisbild das linke Halbprofil mit dem unbedecktem linken Ohr darstellen.
Trauung auch außerhalb des Standesamtes
Eine weitere Änderung dürfte besonders den aktuell verlobten und eine Hochzeit planenden Paaren gefallen. Ab dem 1. März wird es möglich sein, sich außerhalb der Räumlichkeiten des Standesamtes trauen zu lassen. Zu den Voraussetzungen bei der Ortswahl wird die Sicherheit der Gäste sowie eine „ernsthafte Atmosphäre“ gehören. Dies soll ermöglichen, Trauungen unter freiem Himmel oder beispielsweise in Schlossruinen zu organisieren.
Ab Anfang des nächsten Monats wird es Eltern auch nicht mehr erschwert, ihren Kindern ausländische Namen zu vergeben. Bisher mussten die Namen aus einem speziellen Register gewählt werden und eine polnische Form haben. Eltern, die sich für ihr Kind einen ausländischen Namen ausgesucht haben, mussten zuerst beantragen, diesen Namen dem Kind zu geben. Es bleiben aber die Voraussetzungen, dass die Namen keine Diminutiva (Verkleinerungsformen) sein und die Würde des Kindes nicht verletzen dürfen.