PiS-Abgeordneter sieht den polnischen Anspruch auf Reparationen als rechtlich fundiert. Er reagiert damit auf Äußerungen des BdV-Vorsitzenden
Nachdem Bernd Fabritius, Präsident des Bundes der Vertriebenen (BdV) und CSU-MdB, die rechtliche und moralische Legitimation der polnischen Reparationsforderungen am Samstag wie zuvor bereits die Bundesregierung in Abrede gestellt und als „gezielte Provokation in der heißen Phase des Wahlkampfs in Deutschland“ bezeichnet hatte, zog nun mit Arkadiusz Mularczyk ein Parlamentarier der regierenden Recht und Gerechtigkeit (PiS) nach und verteidigte die Ansprüche seines Landes als „offensichtlich [durch] das Rechtsprinzip“ gedeckt.
Seiner Meinung nach hätte es Deutschland ausgenutzt, dass Polen – unfreiwillig und unverschuldet – lange Zeit dem kommunistischen Lager angehörte, mit dem die alte Bundesrepublik keinen diplomatischen Kontakt pflegte. Deren von der deutschen Rechtsprechung mitgetragene Doppelmoral wäre zum Nachteil nicht nur des polnischen Staates, sondern auch zahlreicher seiner Bürger gewesen, die durch Zwangsarbeit oder medizinische Experimente Schaden an Leib und Leben genommen hätten. Über die Jahre wäre der Begriff der deutsch-polnischen Versöhnung somit eine leere Phrase geblieben. Dass Fabritius Polen, das selbst große Gebiete im Osten verloren hätte, für die von den Großmächten beschlossenen Grenzverschiebungen und die Vertreibung der Deutschen verantwortlich mache, zeige nur dessen Geschichtsvergessenheit oder eine sehr selektive Sichtweise.
Er stützt sich dabei auf ein Gutachten des Analysebüros der Sejmkanzlei (BAS), das er selbst im Vormonat durch eine Anfrage initiiert hatte, nachdem der PiS-Vorsitzende Jaroslaw Kaczynski das Thema im Juli als noch „ungelöstes Problem“ wieder auf die öffentliche Tagesordnung gesetzt hatte. Die externen Sachverständigen des BAS kommen darin unter Berufung auf das Völkerrecht (namentlich die Haager Landkriegsordnung von 1907) und die Nachkriegspraxis in der Reparationsfrage (Potsdamer Abkommen 1945, Pariser Reparationsabkommen 1946) zu dem Schluss, dass die Auffassung eines Erlöschens oder einer Verjährung der polnischen Ansprüche nicht haltbar wäre.
Gegenüber den anderen vom Zweiten Weltkrieg betroffenen Staaten liege eine Diskriminierung Polens und seiner Bürger vor, da es die Bundesrepublik als einziges Land nicht entschädigt hätte, obwohl man im Verhältnis zur Gesamtbevölkerungszahl und zum Nationalvermögen unter allen europäischen Staaten die größten Verluste erlitt. Ausgehend von Nachkriegsberechnungen werden die von Deutschland verursachten Schäden am Staats- und Privateigentum auf einen seinerzeitigen Wert von 258 Milliarden Zloty (bzw. fast 49 Milliarden US-Dollar), am Anlagevermögen auf 62 Milliarden Vorkriegszloty beziffert. Die deutschen Leistungen an polnische Staatsbürger in Höhe von insgesamt 600 Millionen DM wären dagegen unbedeutend und entsprächen angesichts von sechs Millionen Todesopfern – wobei noch die zehn Millionen Überlebenden zu berücksichtigen wären, die unter der deutschen Aggression gelitten haben – nicht einmal ein Prozent dessen, was die westeuropäischen Staaten, Israel und die USA bekommen hätten.
Der „Verzicht auf Reparationen“ durch den Ministerrat der Volksrepublik Polen in 1953, auf den sich die Bundesregierung als letztes Wort sowohl in rechtlicher als auch in politischer Hinsicht beruft, wäre in Missachtung der Verfassung, welche die Aufgabe der Ratifizierung und Kündigung internationaler Verträge dem Staatsrat zuwies, von der UdSSR oktroyiert worden und zudem nur gegenüber der DDR erfolgt. Eine eigene Untersuchung zum Ausmaß der wirtschaftlichen Schäden und der Verluste an Menschenleben hat im Übrigen auch das polnische Außenministerium in Angriff genommen.
Bild: Arkadiusz Mularczyk // (cc) Lukas Plewnia [CC BY-SA 2.0] / Flickr, polen-heute.de