Für die amerikanische Staatsanwaltschaft ist die Fall Roman Polanski noch längst nicht geklärt. In den USA würde dem bekannten Regisseur weiter eine folgenreiche Anklage erwarten. Jetzt droht ihm wieder die Auslieferung für den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen vor 36 Jahren.
Heute wurde bekannt, dass Justizminister Zbigniew Ziobro, gleichzeitig auch Generalstaatsanwalt, eine Aufhebung des Gerichtsurteils beim Obersten Gericht beantragte, wonach der international gefeierte Regisseur Roman Polanski nicht an die US-Strafbehörden ausgeliefert werden darf.
Ende Oktober 2015 urteilte ein Kreisgericht in Krakau, Polanski dürfe nicht ausgeliefert werden, denn es bestehe der Verdacht, dass er in den USA keinen fairen Prozess erhalten würde. Auch bestehe bereits eine Übereinkunft zwischen ihm und den Strafverfolgungsbehörden.
Roman Polanski, international bekannt für seine Filme wie „Der Pianist“ oder „Der Gott des Gemetzels“, wurde vor 36 Jahren von der amerikanischen Justiz für eine mutmaßliche Vergewaltigung an einer Minderjährigen verklagt. Die Tat gestand er, doch schloss er damals eine Übereinkunft mit der Staatsanwaltschaft, sein laufendes Filmprojekt innerhalb von 90 Tagen zu beenden und sich dann der Strafe zu stellen. Vor Ablauf der Frist floh Polanski nach Paris. Seit dieser Zeit versucht die amerikanische Gerichtsbarkeit, den Regisseur zur Rechenschaft zu ziehen.
Laut polnischem Recht kann Roman Polanski allerdings nicht ausgeliefert werden, denn sein Verbrechen hat sich in Polen verjährt. Doch es bleibt unklar, wie das Gericht entscheiden wird, zumal die neue Regierung um den Parteichef von Recht und Gerechtigkeit (PiS) sich auf diesem Gebiet profilieren möchte.
Bild: Justizminister Zbigniew Ziobro und Premierministerin Beata Szydlo // (cc) P.Tracz/KPRM [Public Domain Mark 1.0] / Flickr