Richter unter Ausschluss der Öffentlichkeit vereidigt

Am 5. Dezember fand im polnischen Präsidentenpalast Belvedere die Vereidigung der neuen Richter des Verfassungsgerichtshofes statt. Die gesamte Zeremonie wurde geheim gehalten, da die Medien nicht eingeladen wurden und die Website der Präsidentenkanzlei keine Informationen über den Verlauf der Zeremonie enthält.

Am 5. Dezember 2019 hat der Präsident der Republik Polen Andrzej Duda den Eid von drei neuen Richtern des Verfassungsgerichtshofes entgegengenommen: Stanisław Piotrowicz, Krystyna Pawłowicz und Jakub Stelina. Die neuen Richter wurden anstelle von Marek Zubik, Piotr Tuleja und Stanisław Rymar gewählt, deren Amtszeit beim Tribunal am 3. Dezember dieses Jahres abgelaufen ist.

Die gesamte Zeremonie fand in einem engen Kreis, in einer privaten Atmosphäre, ohne Anwesenheit von Journalisten und Kameras und ohne offizielle Ankündigung statt.

Auf der Website der Präsidentenkanzlei gab es nur eine kurze Information, die die Annahme des Eides der neuen Richter bestätigte.

Im Gegenzug erschien am Donnerstagabend in den sozialen Medien eine kurze Information von Krystyna Pawłowicz, die schrieb, dass der Präsident einen Eid von drei neuen Richtern  des Verfassungsgerichtshofes abgenommen habe, dass seine Rede die Justiz betreffe und dass alles im Blitzlichtgewitter und unter Beteiligung der Medien stattfand.

Es gibt jedoch keine Informationen über die Details der Zeremonie.

Auf die Frage der polnischen Nachrichtenmedien nach den Gründen für die Nicht-Einladung von Journalisten antwortete der Sprecher des Präsidenten, dass alle derartigen Veranstaltungen auf die gleiche Weise und ohne die Beteiligung der Medien ablaufen würden.

Die Opposition kommentiert jedoch, dass die stille Aufnahme der neu gewählten TK-Richter in Belvedere nur beweisen würde, dass sich der Präsident geschämt habe den Eid von ihnen abzunehmen und dass er Angst vor der Reaktion der Bürger im Zusammenhang mit den bevorstehenden Präsidentschaftswahlen habe. Die Zeremonie fände daher gänzlich hinter den Kulissen statt.

Es sei darauf hingewiesen, dass mindestens zwei Nominierunge viele Emotion und Widerstand hervorgerufen haben. Wir sprechen von Krystyna Pawłowicz und Stanisław Piotrowicz, die nie ihre enge Bindung an die Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) und ihren Vorsitzenden Jarosław Kaczyński verheimlicht haben.

Zudem erzeugte die fragwürdige Vergangenheit von Stanisław Piotrowicz als Staatsanwalt der Volksrepublik Polen Kontroversen.

Im Falle von Krystyna Pawłowicz wurde auf ihre umstrittenen Aussagen und Verhaltensweisen aufmerksam gemacht, die für einen Richter nicht angemessen waren. Das ehemaliges PiS-Mitglied ist in Polen bekannt für ihre scharfe, oft vulgäre Sprache und ihren aggressiven Angriff auf oppositionelle Abgeordnete. Sie bezeichnete die polnische Verfassung als Krankheit, die sofort geändert werden müsse. In der Vergangenheit hat sie sich für die Abschaffung des Verfassungsgerichtshofes und die Entmachtung der Richtern ausgesprochen.

So entstanden Zweifel und Angst, ob der Richter, der so kritisch über den übergeordneten Akt des polnischen Rechts, nämlich die Verfassung, spricht, über ihn wachen und die ihm übertragenen Aufgaben unparteiisch erfüllen wird, wie es im Text des Gelübdes heißt. Wie wird der Richter über die Vereinbarkeit von internationalen Gesetzen und Abkommen mit der Verfassung entscheiden, wenn er nicht direkt mit deren Bestimmungen einverstanden ist?

Die Abgeordneten, die diese Kandidaten vorgeschlagen und dann für ihre Wahl im Sejm gestimmt hatten, haben sicherlich keine solchen Zweifel.

Können wir in einer solchen Situation noch von der Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtshofes sprechen, wenn der entscheidende Faktor bei der Wahl eines Richters eine Parlamentsfraktion ist und nicht die Veranlagung/Fähigkeit des Kandidaten selbst, dieses Amt zu übernehmen?