Heute ist der Antrag des Verbandes der Jüdischen Glaubensgemeinden in der Republik Polen beim polnischen Verfassungsgericht eingegangen. Ziel des Antrags ist das Tierschutzgesetz, laut dem alle Tiere nur nach entsprechender Betäubung geschlachtet werden dürfen. Diese Vorschrift macht die rituelle Schlachtung unmöglich, wogegen sich die polnischen Juden und Muslime wehren wollen.
Über den Antrag zur Klärung der rituellen Schlachtung in den Jüdischen Gemeinden in Polen informierte die Leiterin des Büros für öffentliche Kommunikation des jüdischen Interessenverbandes Joanna Korzeniewska. Der Verband will, dass der Gerichtshof genau nachforscht, ob das Tierschutzgesetz verfassungswidrig ist, und ob das Verbot des Schächtens der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspricht.
Auch Muslime fürs Schächten
Nach der Ablehnung des Novellierungsentwurfes des Tierschutzgesetzes, der die Zulassung des rituellen Schlachtens vorsah, fühlte sich der Verband der Jüdischen Glaubensgemeinden in Polen dazu verpflichtet, zu handeln. Die Gemeinden sind unter anderem dafür zuständig, den Gemeindegliedern die Herstellung koscherer Nahrungsmittel zu sichern. In dem Antrag wurde auch betont, dass es in diesem Fall zu einem Zusammenstoß von zwei Gesetzen kommt – dem Tierschutzgesetz sowie dem Gesetz über das Verhältnis Polens zu Jüdischen Glaubensgemeinden.
Einen ähnlichen Antrag will auch die muslimische Glaubensgemeinschaft beim Verfassungsgericht stellen. Der Mufti Tomasz Miskiewicz hat angekündigt, das Dokument sei fast fertig und solle nächste Woche gestellt werden. Wann das Polnische Verfassungsgerichtshof eine Antwort auf beide Anträge gibt, ist noch nicht bekannt.