Senat stimmt Antiterrorgesetz zu

Nach rund sechsstündiger Debatte hat der Senat dem neuen Antiterrorgesetz zugestimmt. Veränderungen gab es nicht. Jetzt kann Präsident Andrzej Duda unterschreiben. Das Gesetz sieht viele mögliche Überwachungsmaßnahmen vor.

Sejm-Flagge // (cc) Lukas Plewnia / polen-heute.de [CC BY-SA 2.0] / FlickrDer Senat (zweite Kammer des Parlaments) hat das neue Antiterrorgesetz nach rund sechsstündiger Debatte ohne Änderungen beschlossen. Zwar war die Bürgerplattform (PO) nicht grundsätzlich abgeneigt, der Polizei und den Sicherheitskräften mehr Rechte und Prozeduren zur Verfügung zu stellen. Doch wollte sie einige Korrekturen am Textentwurf vornehmen, um es an Forderungen der Venedig-Kommission anzupassen.

Die regierende Recht und Gerechtigkeit (PiS) hat das Gesetzesvorhaben jedoch durchgestimmt, damit es nicht an den Sejm (erste Kammer des Parlaments) zurückgeht, sondern so schnell wie möglich von Präsident Andrzej Duda unterschrieben werden kann. Das Gesetz erweitet die Befugnisse der geheimdienstlichen Behörden enorm. Koordinieren soll die Arbeit der Polizei und Geheimdienste der Inlandsgeheimdienst ABW.

Neue Überwachungsmöglichkeiten

Das Antiterrorgesetz enthält viele Überwachungsmaßnahmen, die in Polen jedoch deutlich weniger Widerstand als etwa in Deutschland hervorrufen. Viele Punkte des Gesetzes betreffen Ausländer, die sich in Polen aufhalten oder nach Polen reisen wollen. Wenn der Inlandsgeheimdienst ABW den Verdacht hat, dass persönliche Daten irgendwie mit terroristischen Tätigkeiten verbunden sein könnten, kann er sie über drei Monate ohne richterliche Zustimmung überwachen. Zudem kann ein Gericht anordnen, jemanden für 14 Tage mit der Möglichkeit auf Verlängerung verhaften lassen. Außerdem können Polizei und Geheimdienste biometrische Daten, auch DNA, Gesichtsprofile u.a., nehmen, wenn Zweifel an der Identität oder der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts der Person in Polen bestehen.

Die jeweiligen Maßnahmen müssen nicht unbedingt näher begründet werden. Es reichen Einschätzungen von Beamten oder Anschuldigungen eines Spitzels.

Auch der Einsatz von tödlicher Waffengewalt durch Einsatzkräfte wird präzisiert. So ist jetzt auch offiziell der Einsatz von Scharfschützenschüssen zur Ausschaltung von Attentätern möglich („Rettungsschuss“). Im Gesetzesentwurf wird dies jedoch als absolute Ausnahme und letzte Möglichkeit bei großer Gefahr für das Leben anderer genannt.

Zudem wird ein Katalog für „Zwischenfälle mit terroristischem Charakter“ eingeführt, der die Regierung ermächtigt, unterschiedliche Restriktionen einzuführen. So ein Zwischenfall könnte z.B. die Information über den Verlust oder den Diebstahl eines Personalausweises einer Person, die in der „kritischen Infrastruktur“ – etwa einem Energieunternehmen – arbeitet.

Auch Einschränkungen für polnische Staatsbürger

Einige Punkte gelten auch für die Bürgerinnen und Bürger Polens. Passend mit NATO-Vorgaben werden für die Terrorgefahr vier Alarmstufen eingestellt. Auf der höchsten Stufe können Versammlungen und Massenveranstaltungen untersagt werden. Außerdem ist dann schneller als bisher der Einsatz von Militär im Inland möglich, wenn Polizeikräfte nicht ausreichen sollten. Dies soll der Verteidigungsminister auf Antrag des Innenministers entscheiden können.

Der ABW hat Zugang zu aller Art von öffentlichen Registern per fester Leitung. Der Geheimdienst soll sich auch in Informationssysteme einhacken, um ihre Sicherheit zu testen. Der ABW soll das Recht bekommen, eine Blockierung anzuordnen oder eigenmächtig Teile mit terroristischem Charakter im Internet zu blockieren. Der Dienst braucht zwar richterliche Zustimmung, kann aber handeln, wenn die Angelegenheit drängt. Eine weitere Neuerung: Bis 1. Februar 2017 muss jeder, der eine anonyme Prepaidkarte besitzt, diese auf seinen Namen registrieren. Unregistrierte Karten werden abgeschaltet.

Der Widerstand gegen das Antiterrorgesetz ist in Polen nicht sehr groß. Es wird in Kürze von Präsident Andrzej Duda unterschrieben werden und dann in Kraft treten.

Bild: Sejm-Flagge // (cc) Lukas Plewnia / polen-heute.de [CC BY-SA 2.0] / Flickr