Der Bund der Demokratischen Linken (SLD) beantragte heute einige Änderungen in der Gewissensklausel für Ärzte. Der Hintergrund ist der viel diskutierte Fall von Professor Chazan und seiner Patientin, die ein Recht auf eine legale Abtreibung hatte. Die von SLD vorgeschlagenen Ideen sollen die Vorschrift über Gewissenklausen präzisieren, damit es zu keinen Missverständnissen mehr kommt.
Heute fand eine Pressekonferenz statt, auf der der ehemalige Gesundheitsminister Marek Balicki (SLD) sagte, dass seine Partei einen Gesetzesentwurf zur Gewissensklausel eingebracht hat. Er betonte, die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen sollen ähnliche Situationen, wie die der Patientin von Professor Chazan, vermeiden. Der bereits entlassene katholische Arzt verweigerte sowohl die Durchführung einer legalen Abtreibung ebenso wie eine Überweisung an eine alternative Einrichtung. Dabei berief er sich eben auf die Gewissensklausel.
Balicki ist der Meinung, dass die Vorschriften zu dieser Klausel genauer formuliert werden müssten. Dass ein Arzt die Gewissenklausel nutzen möchte, müsste er demnach bei Arbeitsvertragabschluss melden. Der Bund der Demokratischen Linken schlägt vor, dass die Krankenhäuser und andere vom Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) finanzierten medizinischen Einrichtungen einen zusätzlichen Vertrag abschließen. In derartigen Verträgen müssten alternative Einrichtungen genannt werden, welche die Eingriffe und Untersuchungen durchführen, die sich auf die Gewissensklausel berufende Ärzte verweigern.
SLD schlägt auch eine weitere Veränderung vor. Es sollen die Fälle genau aufgeführt werden, in denen Ärzte die Gewissensklauseln nicht nutzen dürfen. Zu diesen Fällen sollen zum Beispiel die Anfertigung ärztlicher Befunde sowie Ausstellung von Zuweisungen und Rezepte zählen. Balicki und seine Mitarbeiter sind der Meinung, dass dank dieser Änderung die sogenannten Gewissensärzte dem Patienten ihre eigene Weltanschauung nicht aufdrängen können.