Die Rente mit 67 nimmt beständig einen größer werdenden Raum in der öffentlichen Debatte in Polen ein. Hitzige Auseinandersetzungen sind zu erwarten. Nicht zu verwechseln ist aber die Reform mit der Anhebung des Rentenalters in Deutschland, da Polen ein gänzlich anderes System hat.
Vor ca. 2 Wochen hat Premierminister Donald Tusk eine Rentenreform angekündigt, die in den nächsten drei Monaten durchgeführt werden sollte – es geht um die Anhebung und Angleichung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Öffentliche Konsultationen sollten umgehend folgen.
In den letzten Tag hat sich erwartungsgemäß das öffentliche Interesse für dieses Thema erhöht. Anfang dieser Woche hatte sich Tusk bereits mit Vertretern der Palikot-Bewegung (RP) und der Linken (SLD) getroffen. Am Dienstag dieser Woche traf sich Tusk mit Vertretern der größten Oppositionspartei, Recht und Gerechtigkeit (PiS). Laut Tusk ist das Treffen gut verlaufen; das Gespräch war sehr sachlich; Angenähert habe man sich aber nicht. Tusk hält die Anhebung des Rentenalters auf 67 für alternativlos.
Ein bitterer Nachgeschmack bleibt jedoch, da der Oppositionsführer Jaroslaw Kaczynski (PiS) seine Teilnahme verweigerte – ohne schlüssige Begründung. Auch ist überhaupt fraglich, ob die Reform durch das Parlament kommt, denn die Bürgerplattform (PO) hat alleine nicht die nötige Mehrheit. Und der Koalitionspartner, die Polnische Bauernpartei (PSL), ist eher gegen die Verlängerung der Lebensarbeitszeit und die Angleichung des Renteneintrittsalters von Männern und Frauen. Ein Kompromissvorschlag der PSL, wonach jede Frau pro Kind drei Jahre früher in die Rente gehen könnte, wurde hin des von Tusk abgehlehnt. Allerdings soll es am nächsten Montag eine gemeinsame Präsidiumssitzung von PO und PSL zu diesem Thema geben.
Eine mögliche Alternative könnte die Palikot-Bewegung sein. Vor Kurzem hat Janusz Palikot angekündigt, als Mehrheitsbeschaffer für Tusk bereit zu stehen. Dieses könnte den Premierminister teuer zu stehen kommen: Palikot begründete seine mögliche Zustimmung damit, dass die Reform nicht verhindert werden könnte, die Belastung der Bevölkerung aber durch andere Maßnahmen abgefedert werden könnte. Eine Einigung mit Palikot könnte dann aber eine Regierungskrise zur Folge haben, da der kleinere Koalitionspartner (PSL) übergangen würde. Dieses Szenario ist aber sehr unwahrscheinlich, da PO und PSL seit über vier Jahren, schon in der zweiten Legislaturperiode eine verlässlichen und stabile Koalition bilden, in der jedoch jede Partei ihr eigenes Profil, zumindest rhetorisch, beibehalten hat. Das ist, ganz nebenbei, ein Novum in der polnischen Politik. Bis dahin hat noch keine Regierung eine ganze Legislaturperiode durchgehalten.
Recht und Gerechtigkeit hingegen verfolgt einen anderen Ansatz. Demzufolge unter anderem die sogenannten Müll-Verträge (eine in Polen übliche und legale Art von Scheinselbstständigkeit) abgeschafft und den Versicherten die freie Wahl gegeben werden sollte zwischen dem kapitalgedeckten System der privaten 2. Säule oder der staatlichen 1. Säule der Rentensicherung. Darüber hinaus sollte der Renteneintritt ab 67 Jahren freiwillig sein.
Der Reformvorschlag der Regierung sieht eine schrittweise Anhebung und Angleichung des Renteneintrittsalters vor: Frauen sollen bis 2040 und Männer bis 2020 mit 67 in Rente gehen; aktuell sind es bei Frauen 60 und bei Männern 65 Jahre. Die Einsparungen werden jedoch wahrscheinlich nicht so hoch sein, wie in Referenz zum deutschen Alterssicherungssystem zu vermuten wäre. Denn Polen hat ein gänzlich anderes System mit zwei obligatorischen Säulen für abhängig Beschäftigte. Die 1. Säule wird von der staatlichen Sozialversicherung (ZUS) geführt und die 2. Säule besteht aus einem System mit privaten Fonds (OFE), die durch private Unternehmen (PTE) geführt werden. Somit zahlen die Versicherten über das Arbeitsleben hinweg Versicherungsbeiträge auf zwei Konten ‑ eines bei ZUS und eines bei OFE, wobei die Beiträge auf dem ZUS-Konto direkt an die aktuellen Rentner ausgezahlt werden und lediglich als fiktives Kapital des Versicherten verzeichnet werden. Das angehäufte Kapital wird dann bei Renteneintritt durch die Lebenserwartung des Jahrgangs geteilt und monatlich als Rente ausgezahlt. Die Systemumstellung fand 1999 statt; vorher bestand ein System, wonach sich die Rente direkt nach Höhe des vorherigen Einkommens berechnete.
Somit ist es eher nicht wichtig, wann der Versicherte in Rente geht, denn dieser bekommt nur das raus, was er eingezahlt hat. Darüber hinaus dürfen polnische Versicherte neben dem Rentenbezug voll berufstätig sein, sie müssen lediglich zum Renteneintritt für einen Tag kündigen, könne jedoch sofort danach wieder eingestellt werden.
Was folgt daraus? Es ist nicht ganz abzusehen, wie nennenswerte Ersparnisse aus der Anhebung des Rentenalters generiert werden können. Befriedigende Antworten liefert die Begründung zum Gesetzesentwurf des Premierministers nicht. Zum Beispiel geht diese von einem Anstieg des Arbeitsangebotes aus – begründet durch die Verschiebung des Renteneintritts. Dieses soll ein Anstieg des Wirtschaftswachstums zur Folge haben: ein 5,1% höheres BIP bis 2060. Der Entwurf lässt jedoch völlig außer Acht, das keine Einschränkungen bei der Berufstätigkeit im Rentenalter bestehen. Hinzu kommt die hohe Arbeitslosigkeit, die 2011 fast 12% betrug. Sollte also in Zukunft Vollbeschäftigung (Arbeitslosigkeit von ca. 3%) bestehen, ist plausibel, dass die Unternehmen um die Rentner werben werden; diese werden dann durch zusätzliche finanzielle Anreize zur Tätigkeit bewogen. Das Argument in der Begründung zum Gesetzesentwurf greift somit nicht.
Allerdings besteht eine Mindestrente in Polen: zurzeit ca. 180 Euro. Sollten – bei sehr niedrigen Lohnersatzraten – die Renten zukünftig unter diesem Niveau liegen, wird der Staatshaushalt zusätzlich belastet werden. Ein späterer Renteneintritt würde dementsprechend die monatlichen Renten höher ausfallen lassen und der Staat wäre dann aus seiner Pflicht genommen. In der Summe dürften diese Ersparnisse aber relativ niedrig ausfallen und selbst in Polen reichen 180 Euro nicht zum Leben.