Unstimmigkeiten bei den Kommunalwahlen

Die Höchste Kontrollkammer (NIK) hat beschlossen, nach der detaillierten Kontrolle der letzten Kommunalwahlen im Jahr 2014, die Staatsanwaltschaft über die festgestellten ernsthaften Unstimmigkeiten zu informieren. Die Beweismaterialien werden auch bei der Agentur für Innere Sicherheit eingereicht.

Zahlreiche Meldungen über Probleme und Unstimmigkeiten bei den letzten Kommunalwahlen in Polen erschienen noch am Tag der Wahlen. In ganz Polen hieß es, das neue elektronische System, das eigentlich eine Erleichterung beim Stimmenzählen sein sollte, stifte nur Verwirrungen. Dies führte zu immer größerer Unzufriedenheit und sogar mehreren Protesten. Letztenendes wurden aber die Ergebnisse als geltend anerkannt.

Daraufhin kam die Höchste Kontrollkammer (NIK) zum Einsatz. NIK untersuchte das Staatliche Wahlbüro (KBW) und die von ihm in Anspruch genommenen finanziellen Mittel zur Bedienung des elektronischen Systems zum Stimmenzählen. Das KBW war dazu verpflichtet, den Wählern ein richtig funktionierendes System bei den Kommunalwahlen zur Verfügung zu stellen, das das Wahlprozedere optimieren und die Festellung der Gewinner bschleunigen sollte.

Nach der Kontrolle hat NIK bei den Handlungen des KBW sehr bedeutende Unstimmigkeiten festgestellt. Zu diesen gehört zum Beispiel ein Mangel an systematischen und nachhaltigen Maßnahmen bezüglich der Umstellung auf das elektronische System. Darüber hinaus wurde keine einheitliche Strategie gewählt, weswegen verschiedene Auftragnehmer auf dem Konkurswege zur Entwicklung der Systeme engagiert wurden. Aus diesem Grunde wurden in den letzten Jahren verschiedene Systeme bei unterschiedlichen Arten von Wahlen eingesetzt.

NIK hat auch festgestellt, dass das KBW keine Qualitätsprüfung des bestellten Systems durchgeführt hatte. Das Staatliche Wahlbüro nahm das Programm an und setzte es ein, ohne vorher zu wissen, dass das Produkt vom Auftragnehmer falsch entwickelt wurde – so erschwerte sich das KBW selber, die entsprechende Strafe richtig zu berechnen.

Im Zusammenhang mit all diesen Unstimmigkeiten beschloss die Höchste Kontrollkammer, die Staatsanwaltschaft über den Verdacht zu informieren, dass es bei den letzten Wahlen zu illegalen Zuwiderhandlungen hätte kommen können.