Heute veröffentlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein Urteil zur Frage von Menschenrechtsverletzungen im geheimen CIA-Gefängnis in den Masuren. Polen wurde für schuldig befunden und muss nun den Gefangenen Entschädigungen zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das heutige Urteil wurde in Straßburg einstimmig gefällt. Der aus sieben Richtern – darunter einem aus Polen – bestehende Ausschuss mit dem lettischen Vorsitzenden machte das Urteil in schriftlicher Form auf der Webseite des Gerichtshofes am heutigen Morgen öffentlich. Demzufolge verletzte Polen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthaltenen Rechte des Folterverbotes, des Verbotes der inhumanen Behandlung sowie die Rechte auf Freiheit, Sicherheit und ein gerechtes Gerichtsverfahren.
Konkret handelt es sich um das geheime Gefängnis der amerikanischen CIA in Alt Keykuth (polnisch: Stare Kiejkuty) in den Masuren. Dort wurden in den Jahren 2002 bis 2003 unter anderem die wegen Terrorismus angeklagten Palästinenser Abu Zabajda und Saudi-Araber Abd al-Rahim al-Nashiri festgehalten und einer Folter unterzogen. Ihren Berichten zufolge sollen die CIA-Mitarbeiter sie dort inhuman behandelt, gefoltert und herabgewürdigt haben – dies soll unter Zustimmung der polnischen Dienste erfolgt gewesen sein.
Polnische Ermittlungen ineffektiv
In dem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass Polen die Ziele und den Charakter der CIA-Aktivität im Land kennen musste und sogar in den Vorbereitungen und bei der Ausführung der Pläne mitgeholfen hat. Laut der Beurteilung der europäischen Experten war aber die CIA für die Verhöre und Folter der Gefangenen verantwortlich. Polen hat allerdings nichts dagegen getan, obwohl das Land nach der Menschenrechtskonvention verpflichtet war, die Aktivitäten der CIA zu kontrollieren. Außerdem wurden die Ineffektivität und Langwierigkeit der polnischen Ermittlungen gegen das geheime Gefängnis bestraft.
Polen muss den sich jetzt im Gefängnis in Guantanamo (Kuba) befindenden gefolterten Angeklagten nun Entschädigungen in Höhe von ca. 100.000 Euro auszahlen. Da das Urteil nicht rechtskräftig ist, darf der Staat noch Widerspruch in der Großen Kammer erheben.