Verfahren gegen Polen, Tschechien und Ungarn eingeleitet

Die Europäische Kommission hat beschlossen, entschieden zu handeln – die Teilnahme an dem Relocation-Verfahren ist eine rechtsverbindliche Entscheidung für alle EU-Mitgliedstaaten. Gegen die Länder, die daran bisher nicht teilgenommen haben, wird nun ein Verfahren eingeleitet.

Das Relocation-Verfahren für Flüchtlinge ist keine Wahl, keine Option – meint der EU-Kommissar für Migration, Dimitris Awramopulos. Außer einer moralischen Pflicht, die EU an der Relocation zu unterstützen, ist es auch eine rechtliche Verpflichtung. Die Europäische Kommission hat in den letzten Monaten mehrmals daran erinnert, doch drei EU-Mitgliedsstaaten haben trotzdem nichts in dieser Hinsicht getan. Gemeint sind Polen, Tschechien und Ungarn. Awramopulos betont, dass die EU-Kommission nun gegenüber den teilnehmenden Staaten gerecht sein müsse.

Die EU-Kommission weist darauf hin, dass in den letzten Monaten die nicht mitmachenden Länder mehrmals aufgerufen wurden, Flüchtlinge aufzunehmen – und darauf nicht reagierten. Die drei betroffenen Länder haben nicht einmal einen Flüchtling bei sich untergebracht – oder überhaupt etwas in dieser Richtung getan. Die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten hat dabei bewiesen, dass das Relocation-Verfahren sich bewährt habe, wenn es nur ein politischer Wille geben würde.

Am Dienstag hat Jean-Claude Juncker bekannt gegeben, dass zunächst Abmahnungen nach Warschau, Prag und Budapest geschickt werden. Sollten die Regierungen von Polen, Tschechien und Ungarn darauf nicht reagieren, kann die Frage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg enden.

Bild: Europaflagge // (cc) Lukas Plewnia [CC BY-SA 2.0] / Flickr, polen-heute.de




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