Verfassungsgericht: Ausfallende Feiertage müssen ersetzt werden

Das polnische Verfassungsgericht in Warschau urteilte heute über einen Antrag der Gewerkschaft Solidarnosc. Ausfallende bewegliche Feiertage, die zum Beispiel auf einen Samstag fallen, müssen den Arbeiternehmern und Arbeitnehmerinnen grundsätzlich ersetzt werden. Bei der Wiedereinführung des Heilige-Drei-Könige-Tags 2011 war eine solche Vorschrift aus dem Arbeitsgesetzbuch gestrichen worden. Die Gewerkschaft argumentierte, dass eine Nichterstattung im Sinne der Nichtdiskriminierung und Gleichheit vor dem Gesetz verfassungswidrig sei. Laut Verfassung und Arbeitsgesetzbuch steht den Beschäftigten in Polen neben dem Sonntag ein freier Tag in der Woche zu. Jedoch ist nicht geregelt, welcher Tag dies ist. Durch unterschiedliche, vom Arbeitgeber festgelegte Arbeitspläne könnte also für Teile der Beschäftigten ein Feiertag auf einen für sie sowieso freien Tag fallen. Das Gericht sah darin durchaus eine Ungleichbehandlung. Es gab keinen Übergangszeitraum an, sodass das Urteil bei Veröffentlichung im Gesetzblatt allgemeingültig wird. Bereits vor der Einführung des Dreikönigstags hatte es heftige Auseinandersetzungen gegeben. Die polnische Wirtschaft fürchtet hohe Umsatzeinbußen und finanzielle Nachteile durch neue Feiertage. Einem damaligen Antrag eines Arbeitgeberbundes, der den Ruhetag verhindern sollte, hatte das Gericht aus formalen Gründen nicht stattgegeben.




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