Verfassungsgericht nächster Akt

Präsident Andrzej Duda ignoriert ein weiteres Urteil des Verfassungsgerichtes. Damit sind Regierung und Präsident auf einer Linie. Wie könnte sich die Situation nun entwickeln?

Polnisches VerfassungsgerichtEin neuer Höhepunkt im Streit um die Ernennung neuer Richter zum Verfassungsgericht ist heute erreicht worden. Das Verfassungsgericht entschied in einer weiteren Sitzung über die gesetzliche Grundlage, die durch die regierende Recht und Gerechtigkeit (PiS) verabschiedet wurde, damit die neuen Richter durch das Parlament und gewählt werden konnten. Das Gericht stellte deutlich heraus, das Gesetz würde gegen die Verfassung verstoßen. Daher sei die Wahl und die Berufung der fünf neuen Richter durch das Parlament und durch den Präsidenten gegen die polnische Verfassung gewesen. Die neuen Verfassungsrichter sind somit gar keine.

Sprecher des Präsidenten sagen hierzu, Präsident Duda habe fünf Richter ernannt, damit vertreten 15 Richter das Verfassungsgericht und die Probleme seien von Tisch. Darüber hinaus habe der Präsident die durch das vorherige Parlament gewählten Richter aus Sorge um die Verfassungsmäßigkeit der Entscheidung nicht ernannt. Dazu sagte heute das Verfassungsgericht, der Präsident hätte seine verfassungsrechtlichen Bedenken an das Verfassungsgericht richten sollen. Zu einer eigenständigen Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit sei er nicht berechtigt gewesen.

Die Opposition sieht ihre Sicht bestätigt, die regierende rechtsklerikale Recht und Gerechtigkeit (PiS) ist auf Linie mit dem Präsidenten. PiS-Vertreter bekunden gegenüber den Medien, dass eine weitere Verfolgung dieser Angelegenheit eine Destabilisierung des Staates und gegen die Demokratie gerichtet sei. Ferner sei der Fall durch die Ernennung durch den Präsidenten abgeschlossen. Oppositionsvertreter hingegen sehen die Gewaltenteilung akut in Gefahr. Sie fragen, über welche Gesetze sich Regierung und der Präsident noch hinwegsetzen werden.

Was kann nun passieren? Verstößt der Präsident gegen die Verfassung, kann er vor dem Staatstribunal angeklagt werden. Doch ein solcher Fall ist im demokratischen Polen noch nie eingetreten, deswegen können die Folgen auch nicht abgesehen werden.

Bild: Verfassungsgericht in Warschau // (cc) Lukas Plewnia [CC BY-SA 2.0] / polen-heute.de/Flickr