Verfassungsgericht: PiS-Gesetz ist verfassungswidrig

Das Verfassungsgericht hat heute das umstrittene Gesetz zur Neuordnung des Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Die Regierung will das Urteil nicht veröffentlichen und anerkennen.

Verfassungsgericht in Warschau // (cc) Lukas Plewnia [CC BY-SA 2.0] / polen-heute.de/FlickrDas Verfassungsgericht (TK) hat heute das umstrittene Gesetz zur Neuordnung des Verfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz hatte die regierende Recht und Gerechtigkeit (PiS) im Dezember 2015 trotz nationaler und internationaler Proteste durch das Parlament gebracht.

Das Verfassungsgericht hat die Kläger, Abgeordnete der Bürgerplattform (PO) und anderer Oppositionsparteien, gehört. Vertreter der PiS-Regierung und der Partei waren nicht zu den Verhandlungen aufgetaucht. Das Gericht moniert an dem Gesetz unter anderem, dass die Artikel 2 und 7 der Verfassung, welche die Rechtsstaatlichkeit Polens betreffen, verletzt worden seien. Außerdem sei das Gesetz nicht verfassungskonform im Parlament behandelt worden. So habe es keine drei Lesungen gegeben.

Konkret sind nach Auffassung des TK vor allem folgende Bereiche des Gesetzes nicht verfassungskonform:

  • die Eingriffe in die Verfahrensweisen des Tribunals, etwa die vorgeschriebene Zwei-Drittel-Stimmmehrheit,
  • die Möglichkeit, dass Justizminister oder Staatspräsident Disziplinarmaßnahmen gegen Verfassungsrichter eröffnen können,
  • die Befassung mit Gesetzen in chronologischer Reihenfolge nach ihrem Eingang,
  • das sofortige Inkrafttreten einer Rechtsprechung (Abschaffung der sog. Legisvakanz).

Die beiden von PiS gewählten und inzwischen eingesetzten Richter entschieden anders als die Mehrheit der Richter. Der Justizminister und frisch ernannte Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro verkündete auf einer Pressekonferenz, dass das Verfassungsgericht kein Recht habe, „Reformgesetze“ zu beurteilen. Ministerpräsidentin Beata Szydlo hat zudem schon angekündigt, das Urteil nicht zu veröffentlichen, mit dem Verweis, es sei kein Gutachten im Einklang mit dem nun herrschenden Recht. Sie wolle mit einer Veröffentlichung nicht die Verfassung beschädigen. Trotzdem wird das Verfassungsgericht sein Urteil in der zukünftigen Rechtsprechung anwenden. Der Machtkampf zwischen Verfassungsgericht und Regierung geht also weiter.

Bild: Verfassungsgericht in Warschau // (cc) Lukas Plewnia [CC BY-SA 2.0] / polen-heute.de/Flickr