Über die Situation im polnischen Verfassungsgericht nach dem Machtwechsel ist weltweit in Medien berichtet worden. Der kontroversen Novellierung des Verfassungsgerichtsgesetzes – durchgeführt von der Regierung unter Recht und Gerechtigkeit (PiS) – folgte Widerspruch seitens der Opposition. Heute hat das Verfassungsgericht entschieden – ein Teil der novellierten Vorschriften stimmen mit der Verfassung nicht überein.
Die Diskussionen über das neue Gesetz zum Verfassungsgericht dauern bereits seit mehreren Monaten. Viele Polen sind bei dem Thema schon verwirrt und können die Änderungen, Prozesse und Kontroversen dazu nicht mehr so richtig nachvollziehen. Allerdings bringt der heutige Tag zumindest einen Schritt weiter zur abschließenden Klärung, denn heute hat der Verfassungsgericht das Urteil zum Verfahren gegen das neue Gesetz bekannt gegeben. Laut diesem sind einige Vorschriften verfassungswidrig.
Die geänderten Vorschriften haben die Abgeordneten der Bürgerplattform (PO), Nowoczesna und der Ombudsman für Bürgerrechte angegriffen. Das Verfassungsgericht traf die Entscheidung in einer geschlossenen Sitzung in Gegenwart von zwölf Verfassungsrichter. Drei von ihnen wurden von der regierenden Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) gewählt und nur sie haben eine abweichende Meinung geäußert.
Das Verfassungsgericht lehnte nicht die gesamte Novellierung ab – die Klage wurde also teilweise eingestellt, zum Beispiel bei der Vorgehensweise zur Wahl des Vorsitzenden. Zu den als verfassungswidrig erklärten Vorschriften gehören unter anderem: die Änderung von PiS, laut der nur die drei Richter aus der regierenden Partei die Kandidaten für das Vorsitzendenamt wählen dürfen; die Bearbeitungsregeln, laut denen die Klagen und Anträge nach dem Eingangsdatum geprüft werden sollen; die Möglichkeit einer Urteilsblockierung von mindestens vier Verfassungsrichtern bis zu sechs Monaten.
Obwohl die Sitzung geschlossen war, beschloss das Verfassungsgericht, dass das Urteil unwiderruflich ist und auch veröffentlich werden muss.
Bild: Verfassungsgericht // (cc) Lukas Plewnia [CC BY-SA 2.0] / polen-heute.de