Regierung: schwere Niederlage im Sejm

Premierminister Donald Tusk erlitt gestern im polnischen Parlament, Sejm, eine schwere Niederlage. Fast die gesamte Opposition und der kleine Koalitionspartner Polnische Bauernpartei (PSL) der regierenden Bürgerplattform (PO) stimmten für eine Gesetzesinitiative, die eine Reform des früheren Justizministers Jaroslaw Gowin zurücknimmt. Und zwar geht es um die am 1. Januar 2013 eingeführte Reform im Gerichtswesen. Demnach wurden 79 Gerichte kleiner Ortschaften in größere Städte verlegt und dort als Abteilungen weitergeführt. Dieses sollte zur Rationalisierung der Justiz beitragen – vorher waren die Gerichte unterschiedlich stark ausgelastet; mit der Reform sollte der Missstand behoben werden.

Heute wurde in den polnischen Medien der Zwiespalt zwischen den Koalitionspartnern PO und PSL diskutiert. Dabei stellten führende PO-Politiker die positiven Aspekte der Koalition in den Vordergrund und bewerteten das Abstimmungsergebnis nicht als Bedrohung für die Koalition. Rafal Grupinski, Vorsitzender der PO-Fraktion im Sejm, stellte im polnischen Radio eher die mangelnde Abstimmung zwischen Justizministerium und PSL in den Mittelpunkt. Auch sei von Beginn an klar gewesen, dass die Bauernpartei gegen die Reform ist. Vertreter der Oppositionsparteien und der PSL hingegen stehen zur gestrigen Abstimmung und sind zufrieden mit dem Ergebnis. Es sei demnach eine Stärkung der selbstverwalteten Regionen Polens erreicht worden.

Die gestrige Abstimmung kann als persönliche Niederlage des Premierministers bewertet werden. Denn noch vor der Abstimmung appellierte Tusk vom Rednerpult des Sejm aus, der Reform keine Zustimmung zu geben.

Doch der gesamte legislative Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Das Gesetz muss durch die zweite Kammer des Parlamentes, den Senat. Hier dominiert die Bürgerplattform, weswegen es mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird. Diese Entscheidung wiederum kann der Sejm mit absoluter Mehrheit ablehnen. Dann bleibt nur noch die Unterschrift des Präsidenten, der diese jedoch vorerst ablehnen und das Gesetz zur Prüfung zum Konstitutionstribunal (polnischer Verfassungsgerichtshof) schicken kann.




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